Frage an Andreas Siegmund von Henning T. bezüglich Verbraucherschutz
Guten Tag Herr Siegmund!
Können Sie mir sagen, was aus Ihrer Sicht der hauptsächliche Unterschied zwischen "Für Volksentscheide" und "Volksabstimmung" ist?
Sehr geehrter Herr Thielemann,
vielen Dank für Ihre interessante Anregung, man muss die Worte hinterfragen.
Eine Abstimmung kann, aber muss keine Entscheidung sein. Die CSU ist z. B. für Volksabstimmungen (und spricht oft von Volksbefragungen) und in Berlin gab es z. B. die Volksabstimmung zu Tempelhof, die keinerlei Bindungswirkung entfaltet hat.
Unsere Wählergemeinschaft FÜR VOLKSENTSCHEIDE definiert folgendes: Volksabstimmungen ist der Oberbegriff, da fallen Volksentscheide genauso hinein wie unverbindliche Volksbefragungen.
Volksentscheide stehen für Entscheidungen des Volkes, also die direkte Bürgerbeteiligung, die Parlamente bzw. Regierungen bindet.
Deshalb sind wir nicht für "Volksabstimmungen", sondern FÜR VOLKSENTSCHEIDE.
Viele Grüße aus Tangermünde!
Andreas Siegmund