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Andreas Schwarz
SPD
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Frage von Colin Surya B. •

Frage an Andreas Schwarz von Colin Surya B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo, Herr Schwarz.
Ich habe Ihnen bei der der letzten Wahl meine Erststimme gegeben, da ich ihre Art der Argumentation wirklich gut fand und mich auch im Kern mit ihren politischen Positionen gut anfreunden konnte. Meine Zweitstimme ging an eine andere Partei, weil ich mich mich mit der SPD momentan gar nicht identifizieren kann. Es gibt immer mehr Parteien, die in für mich wichtigen Punkten die - aus meiner Sicht - absolut falschen Entscheidungen treffen. Einer dieser Punkte ist die Frauenquote. Nun soll es eine solche bald auch in Vorständen geben. Scholz möchte, sofern er Kanzler wird, sein Kabinett zur Hälfte mit Frauen besetzen. Ich sehe in diesen Frauenquoten eine massive Missachtung des Gleichheitsgrundsatzes (Art 3 GG), der es beabsichtigt, dass Menschen als Individuen und nicht als Teil ihrer Gruppe bewertet werden. Wird in der Politik eine Geschlechterquote eingeführt, so verstößt das aus meiner Sicht zusätzlich auch gegen das Prinzip der Bestenauslese aus Art. 33 Abs. 2 GG. Mehrere Paritätsgesetze, so z.B. das in Brandenburg, wurden von den Verfassungsgerichten bereits gekippt. Dass die SPD weiterhin die Frauenquote befürwortet, macht sie für mich als Partei unwählbar. Da bleiben mir nur Direktkandidaten. Deshalb Frage ich Sie: Wie stehen Sie zur Quotenregelungen aufgrund des Geschlechts?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B. ,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Es ist sehr selten, dass man zu 100 Prozent mit der Programmatik und Politik einer einzelnen Partei übereinstimmt. Dies gilt nicht nur für die Wählerinnen und Wähler, sondern auch für die Mitglieder und mich selbst.
Die SPD steht in einer langen Tradition, gesellschaftlich benachteiligte Gruppierungen (Arbeitnehmermilieus, Menschen mit Behinderung, Minderheiten, Kinder, Frauen …) zu unterstützen.
Trotz zahlreicher Erfolge müssen wir noch immer Defizite bei der Gleichberechtigung der Geschlechter feststellen. Ein Beispiel: Seit vielen Jahren wird versprochen, Frauen bessere Aufstiegschancen in Unternehmen zu ermöglichen. Im vergangenen Jahr sank hingegen der Anteil weiblicher Führungskräfte in Vorständen der DAX-Konzerne auf 12,8 Prozent (Allbright-Studie). Aus diesem Grund hat die Regierungskoalition einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Danach soll in Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern mindestens eine Frau sitzen.
Für den Fall, dass bestimmte Quotenregelungen möglicherweise gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, vertraue ich auf die rechtliche Expertise und die Urteilskraft der zuständigen Gerichte. Erste Rechtsprechung hierzu ist ja bereits in der Diskussion und gerade bei der Besetzung von Länderparlamenten sieht die Judikative die Quotierung sehr problematisch. Die öffentliche Diskussion zu dieser Fragestellung beginnt gerade hierzu.
Sehr gerne bleibe ich mit Ihnen in Kontakt. Bei Fragen, Kritik oder Zustimmung - ich freue ich mich über Ihre Rückmeldung an mein Wahlkreisbüro (Tel: 0951 519 29 400; andreas.schwarz@bundestag.de).
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwarz

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