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Frage von Arno P. •

Frage an Andreas Schwarz von Arno P. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sie sind mein Bundestagsabgeordneter. Sie müssen mir bitte Folgendes erklären:

Der Bundestag beschließt mit Mehrheit Ihrer großen Koalition („versteckt“ im 2. Corona Steuerhilfegesetz), dass Bereicherung mittels Straftaten (Taterträge, „Beute“) auch nach der Verjährung der Straftat noch abgeschöpft werden kann.

So weit, so gut. Neben diesem § 375a AO hatte das Bundesfinanzministerium in dem Gesetzestext auch einen neuen § 34 EGAO hineingeschrieben. Diese Vorschrift legt fest, dass diese Vorschrift nur für Steueransprüche gilt, die am 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren. Für bereits verjährte Ansprüche aus „Cum/Ex“-Sachverhalten bedeutet das: Die Tatbeute darf einbehalten werden, dem Staat gehen Milliarden verloren.

Haben Sie diesem Gesetz zugestimmt?
Wenn ja: Warum?
Haben Sie vor, diesen Fehler (?) zu korrigieren?
Wenn ja: Wann und wie?

Quelle: https://verfassungsblog.de/heimliche-grosszuegigkeit/ 1

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

wir im Bundestag wissen mittlerweile auch, dass die Reform des § 375a Abgabenordnung nicht so geglückt ist, wie wir es uns gewünscht haben. Sowohl Finanz- als auch Rechtsexperten haben das durch die Änderung der Abgabenordnung neu entstandene Problem übersehen. Ich kann ihnen aber versichern, dass wir die Taten aufklären, die Täter bestrafen und uns das entgangene Geld zurückholen wollen. Ich bin daher auch zuversichtlich, dass sich das Bundesfinanzministerium eng mit dem Bundesjustizministerium absprechen und eine sachgerechte und juristisch handfeste Lösung präsentieren wird.

Mit besten Grüßen

Andreas Schwarz, MdB

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