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Andreas Schwarz
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Frage von Andrea G. •

Frage an Andreas Schwarz von Andrea G. bezüglich Energie

Sehr geehrter Herr Schwarz,

Wie werden Sie in der kommenden Woche im Bundestag stimmen, wenn das neue Kohleausstiegsgesetz verabschiedet wird? Die Mitglieder der Kohlekommission kritisieren, dass es hinter dem ausgehandelten Mindest-Kompromiss zurückbleibt. Zudem zementiert es Kohleverstromung für 18 weitere Jahre, obgleich sie schon jetzt nur durch Subventionen von Szeuerzahlenden wirtschaftlich ist. Durch öffentlich-rechtliche Verträge mit RWE u LEAG würde ein früherer Ausstieg (und er wird kommen) die Steuerzahlenden >4Milliarden Eur kosten, Geld welches wir dringend für den sozialverträglichen ökologischen Wandel brauchen werden, besonders weil wir schon jetzt die Mittel künftiger Generationen für Konjunkturhilfe ausheben.

Herzlichen Dank für Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Grahm

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau G.,

bereits in diesem Jahr geht der erste Block eines Braunkohlekraftwerks vom Netz. Der Kohleausstieg beginnt damit sofort und er ist verbindlich. Bis Ende 2022 werden wir insgesamt acht Blöcke abschalten. Dies sind die ältesten und dreckigsten Kraftwerksblöcke mit rund 20 bis 25 Mio. Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr. Zusammen mit weiteren Stilllegungen kleinerer Kraftwerke können die verbleibenden Braunkohlekapazitäten, wie von der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (KWSB) empfohlen, bis Ende des Jahres 2022 auf 15 Gigawatt (GW) reduziert werden. Bis zum Jahr 2030 werden weitere acht Kraftwerksblöcke vom Markt gehen, voraussichtlich drei gehen in die Sicherheitsbereitschaft. Wie von der KWSB vorgeschlagen sind dann nur noch rund 9 GW Braunkohle am Strommarkt – das ist mehr als eine Halbierung im Vergleich zu heute. Damit liefert der Braunkohlesektor den vorgesehenen Beitrag zum Erreichen des Klimaziels 2030 für den Energiesektor. Die letzten elf Braunkohlekraftwerksblöcke gehen dann zwischen 2030 und 2038 vom Netz. Wichtig hierbei ist: Stilllegungen nach dem 31. Dezember 2029 werden nicht entschädigt!

Bei den Beratungen haben wir erreicht, dass bereits 2026 und 2029 überprüft wird, ob das Enddatum für den Kohleausstieg um drei Jahre auf 2035 vorgezogen werden kann. Für alle Kraftwerke, deren Stilllegung für die 2030er Jahre geplant ist, soll hierbei ein Vorziehen um drei Jahre geprüft werden - ohne dass dafür weitere Entschädigungen gezahlt werden müssen.

Beim Ausstiegspfad für die Braunkohle haben wir zudem sichergestellt, dass der noch bestehende Hambacher Forst nicht für den Tagebau in Anspruch genommen wird.

Wir haben auch den Ausstieg aus der Steinkohleverstromung gesetzlich fixiert. Dafür haben wir im Kohleausstiegsgesetz eine abgestufte Regelung vorgesehen. Für den Zeitraum 2020 bis 2026 finden Ausschreibungen zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken statt. Im Gegenzug zur Stilllegung erhalten Kraftwerksbetreiber Kompensationen. Der Betreiber, der den geringsten Entschädigungsbetrag verlangt, erhält den Zuschlag. So wird die Entschädigungssumme so gering wie möglich gehalten. Vorgesehen ist, dass auch erste Steinkohlekraftwerksblöcke mit einer Leistung von 4 GW bereits 2020 aus dem Markt gehen. Für den Zeitraum 2027 bis 2038 findet die Stilllegung rein ordnungsrechtlich, ohne Kompensationen statt. Damit haben die Kraftwerksbetreiber einen Anreiz, sich auf die Ausschreibungen bis 2026 zu bewerben.

Wir stellen ebenso sicher, dass der Kohleausstieg voll und ganz für den Klimaschutz wirkt. Die von Deutschland eingesparten CO2-Emissionen werden nicht durch freiwerdende EU-ETS-Zertifikate an anderer Stelle emittiert. Dafür sorgen wir, indem die frei werdenden Zertifikate vom Markt genommen werden.

Die Energielandschaft Deutschlands wird in den kommenden Jahren Schritt für Schritt weiter umgebaut. Das hat vor allem enorme Auswirkungen auf die Beschäftigten der Kohlewirtschaft. Deshalb überlassen wir den Ausstieg nicht dem Markt, sondern gestalten ihn planbar und verlässlich. Für die vom Strukturwandel besonders betroffenen älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben wir im Kohleausstiegsgesetz ein Anpassungsgeld beschlossen, ähnlich wie es bereits für den Steinkohlebergbau existiert. Insgesamt stellt der Bund bis 2048 dafür bis zu 5 Mrd. Euro zur Verfügung.

Ich bin mir sicher: Die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung wird in vielen Branchen eine neue wirtschaftliche Dynamik entfalten und neue gut bezahlte Arbeitsplätze schaffen. Wir werden dafür sorgen, dass die Regionen, die vom Ausstieg aus dem Kohleabbau und der Kohleverstromung besonders betroffen sind, von dieser Dynamik auch besonders profitieren, damit neuer Wohlstand und gut bezahlte Arbeit entsteht. Insgesamt wird die Bundesregierung dazu bis zu 40 Mrd. Euro bis zum Jahr 2038 einsetzen.

Ich persönlich finde, dass das Kohleausstiegsgesetz einen guten Kompromiss darstellt. Natürlich, wir konnten nicht überall unsere Maximalforderungen durchsetzen. Das mag verstimmen. Aber man darf auch nicht vergessen, dass wir der Juniorpartner in einer Großen Koalition sind - und dennoch schaffen wir es, starke sozialdemokratische Akzente (auch im Kohleausstiegsgesetz) zu setzen. Wir werden mit diesem Gesetz nicht nur Planungssicherheit beim Ausstieg schaffen. Es wird auch Mechanismen und Wege geben, um den Ausstieg zu beschleunigen. Der Ausstieg aus der Kohle und der Aufbau der erneuerbaren Energien sind die Basis für die Erreichung unserer Klimaziele. Ohne erneuerbare Energien werden wir im Jahr 2050 nicht treibhausgasneutral sein. Deshalb brauchen wir jetzt ein klares Signal. Der Gesetzentwurf wird daher meine Zustimmung erhalten. Ich bin gespannt, wie die Grünen im Bundesrat reagieren werden.

Beste Grüße
Andreas Schwarz

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