Frage an Andreas Schwarz von Gunter T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schwarz,
es soll ja demnächst die PKW-Maut eingeführt werden. Das bisher bekannte Modell soll nach Aussage der maßgeblichen Politiker keinen Deutschen Autofahrer zusätzlich belasten, weil die Kfz-Steuer entsprechend abgesenkt wird. Da ich zu 100 % behindert bin und auch die entsprechenden Merkmale in meinem Behindertenausweis habe, bin ich bei meinem Kfz von der Kfz-Steuerbefreit.
Wie soll bei diesem Konzept dies berücksichtigt werden?
Mitfreundlichen Grüßen
Gunter Trauth
Sehr geehrter Herr Trauth,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Koalitionsvertrag gibt uns vor, dass bei Einführung einer Infrastrukturabgabe „kein Fahrzeughalter stärker belastet wird als heute“. Das gilt selbstverständlich.
Bundesminister Dobrindt hat bei der Vorstellung seines Maut-Konzeptes am 7.7.14 in einem Infopapier angekündigt: „Fahrzeuge, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind, wie z.B. Elektrofahrzeuge oder Fahrzeuge von behinderten Personen, werden wirkungsgleich von der Infrastrukturabgabe befreit.“
Ich werde bei den anstehenden parlamentarischen Beratungen sehr genau darauf achten, dass Schwerbehinderte auch in Zukunft von der Kfz-Steuer befreit sind.
Mit freundlichen Grüßen