Frage an Andreas Rahm von Sebastian R. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Rahm,
im Anhang erhalten Sie meine Anfrage zur Lockerung von Infektionsschutzmaßnahmen bei Musikproben im Band-Verbund bis zu 5 Personen bei gleichzeitiger Aufstellung eines Hygienekonzeptes.
Die Anfrage ging an die Landesregierung RLP, ich sende sie weiter an Sie zwecks Kenntnisnahme, mit Bitte um Rücksichtnahme und Einbeziehung in Gespräche über weitere Lockerungen und zur Beantwortung nachfolgender Fragestellung.
Meine konkrete Anfrage an Sie lautet:
Gibt es seitens der Landesregierung Überlegungen Musikproben in kleinen Gruppengrößen schnellstmöglich wieder zuzulassen.
Wir sehen aktuell durch ausfallende Proben bereits jetzt schon die Saison 2021 gefährdet. Befreundete Musiker sehen das ebenfalls so.
Gibt es Überlegungen die Hobby-Musiker z.B. durch einmalige Entlastungen bei Steuerfragen zu entlasten? (Stichwort Gewinn/Verlustrechnung, Anerkennung aller Ausgaben des Jahres 2020 auch für die Berechnung 2021)
Vielen Dank vorab
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
mit freundlichen Grüßen
S. R.
Originalwortlaut der Anfrage an die Landesregierung:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
vorab freue ich mich über die Lockerungen der Kontaktbeschränkungen in vielen Bereichen des Lebens in unserem Bundesland und möchte klarstellen, dass ich allgemein die Maßnahmen begrüße und trotz erheblicher Einschränkungen meiner universitären Ausbildung, denn leider läuft im universitären Betrieb nichts so rund wie gemeinhin kommuniziert wird, alle Maßnahmen weiter unterstützen werde.
Ich habe kein Problem damit, dass Konzerte abgesagt oder stark eingeschränkt werden, auch wenn mir dies eine wichtige Einahmequelle zur Aufrechterhaltung meines inzwischen, dank Shutdown und wenig Kooperationsbereitschaft der Uni, um ein Semester verlängertes Studium nimmt.
Und das aus einem ganz einfachen Grund: Es ist absolut notwendig große Veranstaltungen und Zusammenkünfte einzuschränken bis wir eine Immunisierung oder alternative Wege zur Einschränkung eines proportionalen Anstiegs von Infektionen mit dem neuartige Coronavirus haben.
Ich rechne weiterhin stark damit, dass die Landes- und Bundesregierung sich nach den großen Thinktanks und Problemlösungen für den Sportbetrieb dann auch schnellstmöglich Gedanke um Unterstützung von Musiker macht. Idee meinerseits wäre eine anteilige Anrechenbarkeit unserer laufenden Kosten in der Gewinn/Verlustrechnung der Steuererklärung 2021. (z.B. Proberaum, Abos für Software etc.) Dadurch könnte man Musiker mit einer passiven Maßnahme entlasten. Eine sozial verträgliche Maßnahme ohne Nutzung von steuerlichen Ressourcen außerhalb der Musiker-Community. Denn aktuell zahlen wir unsere Proberäume bei gleichzeitigem Nutzungsverbot. Da unser Equipment vor Ort steht und Vermieter von Proberäumen meist die finanzielle Spritze gut gebrauchen können wird die Miete weiter gezahlt, der Raum aber nicht genutzt.
Damit kommen wir zum Hauptanliegen. Das Land RLP hat eine umfassende Verordnung vorgelegt. Darin werden in Paragraph 15 die Grundregeln für Musikproben festgelegt welche nach meiner Auffassung wieder bis zu 99% aller Proben untersagen. Es ist nicht verständlich warum ich in einem gut lüftbaren Raum, welcher mir einen Mindestabstand von 3m zu jedem Mitmusiker ermöglicht, keine Probe mit bis zu fünf Personen abhalten darf. Alle Mitprobenden sind mir persönlich bekannt und innerhalb weniger Minuten erreichbar. Stattdessen wird der Probebetrieb vollständig eingeschränkt. Die Möglichkeit im Außenbereich zu proben ist für Bands nicht haltbar, da eine zu große Lautstärke erreicht wird und der Auf- und Abbau des Equipment für den Zeitraum einer Probe nicht möglich ist. Einzig für Chöre, Blasmusik und ähnliche Gruppierungen ist draußen proben möglich, hier handelt es sich aber um große Personengruppen und um einen erhöhten Aerosol-Ausstoß. Gesang ist damit generell verboten. Im benachbarten Bundesland Saarland besteht keine deratig einschränkende Maßnahme. Hier ist ein Probebetrieb regulär möglich, solange nicht mehr als zehn Personen beteiligt sind.
Wäre es nicht möglich Proben in geschlossenen Räumen zuzulassen, sofern einmal pro Stunde für 10min gelüftet wird und ein Mindestabstand für Sänger von 2x1,5m, für sonstige Musiker der vorgeschriebene Abstand von 1,5m, eingehalten werden kann?
Musik ist für viele Bürger dieses Bundeslandes ein wichtiges Hobby, Ausgleich und Ruhepol. Für mich selbst ist Musik ein wichtiges Instrument um mich selbst, beispielsweise nach einem stressigen Arbeitstag, auszugleichen.
Momentan kann ich nicht auftreten, das ist verständlich, aber leider auch nicht einmal proben. Sobald wir wieder einen halbwegs normalen Alltag haben werden wir hoffentlich auch wieder Feste feiern und Konzerte hören wollen.
Liebes Land Rheinland-Pfalz, wenn ihr uns nicht proben lässt wird es keine Musiker mehr geben welche euch an diesen Tagen etwas vorspielen können. Wir können Zuhause für uns alleine üben, aber ohne gemeinsame Probe wird es leider nicht möglich sein zu spielen. Dadurch entsteht den Musikern in unserem Bundesland ein erheblicher Wettbewerbsnachteil gegenüber den Bands und Musikern in anderen Bundesländern. Gerade in Grenzregionen, wie bei mir in Nähe des Saarlandes, können Bands anderer Bundesländer bereits jetzt für 2021 Auftritte annehmen und proben, während wir in RLP leider nicht wissen ob wir uns vor Ende dieses Jahres überhaupt noch vorbereiten können. Liebe Landesregierung, bitte überlegt euch nochmal genau ob Ihr uns das Proben weiter verbieten wollt. Wir sind vernünftig, halten Abstand und können uns jederzeit erreichen, sollte sich einer von uns anstecken. Wir interressieren uns füreinander und wussten auch schon vor Corona wenn einer von uns Krank war. Das nennt man allgemein Freundschaft und Interesse füreinander. Wir haben keinen direkten körperlichen Kontakt und auch wenn Gesang natürlich einen erhöhten Aerosolausstoß generiert so ist der Bereich um den Sänger ganz einfach abzusperren und nur durch ihn zu betreten. Entweder das Aerosol verweht und wird dadurch signifikant verdünnt oder es bleibt im abgesperrten Bereich und gefährdet keine Mitmusker. Das Risiko ist innerhalb geöffneter Malls und Geschäfte mit hunderten Fremden viel höher. Ein Aerosolausstoß ist auch hier, trotz Maske, gefährlich und die Kontakkette in keinster Weise nachvollziehbar. Eine Bandprobe stellt eine hoch kontrollierbare Situation dar, eine daraus resultierende mögliche Infektionskette ist sehr schnell und kontrollierbar zu unterbrechen. Alle Gruppenmitglieder kennen sich und sind sehr an der Gesundheit ihrer Freunde interessiert. Und generell gilt hier, genau wie am Arbeitsplatz, wer sich krank fühlt bleibt Zuhause. Ich bitte hier um zeitnahe Lockerung um uns als Musiker nicht in der Ausübung unseres Hobbys, Berufs, Ausgleichs einzuschränken, um die Kulturlandschaft des Landes RLP nicht über das jetzige Maß weiter auszudünnen und um uns allen die Möglichkeit zu geben unsere Mitbürger, natürlich erst sobald wieder gefahrlos möglich, mit Musik in eine bessere Zukunft zu führen. Ich würde mich sehr über eine Stellungnahme freuen, bin für Sie jederzeit über oben angegebene Mail-Adresse erreichbar und informiere Sie hiermit, dass ich diese Anfrage zwecks Information auch an die Oppositionsparteien weiterleiten möchte.
Mit freundlichen Grüßen
S. R. "
Sehr geehrter Herr Reichert,
ich nehme Ihre Anfrage mit nach Mainz und werde sie auch unserem Arbeitskreis Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur übergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Rahm