Frage an Andreas Pinkwart von Matthias M. bezüglich Verbraucherschutz
Welche Meinung haben Sie zum bestehenden Friedhofszwang in den einzelnen Bundesländern und welchen Stellenwert geben Sie Ruhestätten für Trauernde?
Sie können gern die Frage an einen Fraktionskollegen weitergeben, wenn dieser mit der Materie besser vertraut ist.
Sehr geehrter Herr Malok,
die FDP in Nordrhein-Westfalen hat sich in letzten Jahren stets für eine Aufhebung des Friedhofzwangs eingesetzt. So sieht das aktuelle Bestattungsgesetz in NRW vor, dass die Totenasche auch außerhalb von Friedhöfen verstreut oder beigesetzt werden darf, wenn die entsprechende Behörde dies genehmigt und der Verstorbene den Wunsch vor seinem Tod schriftlich fixiert hat. Der Ort der Bestattung darf zudem der Totenwürde nicht entgegenstehen. Die pflichtgemäße Beteiligung der unteren Bodenschutzbehörde, die oft eine Hürde für die Bestattung außerhalb von Friedhöfen darstellte, wurde im Jahr 2008 auf Initiative der FDP abgeschafft.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Pinkwart