Frage an Andreas Pinkwart von Klaus S. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Prof. Pinkwart,
Der NRW Arbeitsminister Laumann hat in der Süddeutschen ihr Wahlprogramm als populistisch bezeichnet. Es passiert selten das ein Koaitionspartner so scharf angegriffen wird.
Ich habe das Wahlprogramm gelesen und frage mich, wie sie mich damit überzeugen wollen sie zu wählen.
Da stehen die typischen FDP Sätze "Freiheit vor Gleichheit" "Privat vor Staat"
Nun meine Fragen:
Verstehen sie unter "Freiheit vor Gleichheit" das "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" dazu im Gegensatz steht?
Warum muss ein Postverteiler eines privaten Anbieters seine Freiheit mit einem Hungerlohn erkaufen und hat nicht das Recht das gleiche zu verdienen wie ein Angestellter der Post AG?
Wie ist der Satz "Aufstieg durch Bildung" mit Studiengebüren und Gymnasien die den Eltern bis zu vier mal soviel wie eine Hauptschule für ihre Kinder kostet, zu verstehen?
Wofür soll das Fach Wirtschaft eingeführt werden, wenn doch VWL ohnehin Teil des SoWi Unterrichts ist, und wie will man einen ideologiefreien Wirtschaftsunterricht gestallten?
Warum hat die Landesregierung den Kommunen verboten das difizitäre kommunale Unternehmen wie z.B. ÖPNV Unternehmen Verluste duch Gewinne anderer Unternhemen der Kommune ausgleichen dürfen?
Warum reicht es nicht, dass alle kommunalen Unternehmen unterm Strich eine schwarze Zah aufweisen müssen?
Ist es Ihrer Meinung nach falsch das ÖPNV durch solche Rechnungen für den Bürger finanziell atraktiver gemacht wird?
Ich hoffe das sie meine Fragen trotz des Umfangs beantworten können.
Sehr geehrter Herr Schellberg,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich Ihnen gerne beantworte:
Die FDP sieht es nicht als Aufgabe des Staates an, die Höhe von Gehältern festzusetzen oder zu bewerten. Gerade das von Ihnen aufgeführte Beispiel der Postdienstleister zeigt, dass ein hoher Mindestlohn rechtlich unzulässig ist und etablierte Unternehmen gegenüber neuen Wettbewerbern benachteiligt.
Nordrhein-Westfalen hat das sozialverträglichste Studienbeitragsgesetz Deutschlands. Unsere Hochschulen haben dank dieses Gesetzes jährlich bis zu 280 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen für die Verbesserung von Studienbedingungen und Lehre. Die günstigen Studiendarlehen ermöglichen eine Rückzahlung der Gebühren in Raten nach dem Abschluss des Studiums. Zudem ist die maximale Rückzahlungssumme aus Bafög plus Studiengebühren auf 10.000 Euro begrenzt, so dass etwa zwei Drittel der Bafög-Bezieher damit faktisch von den Gebühren freigestellt sind. Der Besuch der weiterführenden Schulen in NRW ist kostenlos.
Wir wollen die Schüler früher und intensiver über wirtschaftliche Zusammenhänge, unsere Wirtschaftsordnung und ihre Rechte als Verbraucher afklären. Ob diese Inhalte in den bestehenden Stundenplan integriert werden können oder ein eigenes Fach geschaffen werden muss, werden wir prüfen. Der Unterricht in den Schulen ist grundsätzlich ideologiefrei und liegt in der pädagogischen Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer.
Die Quersubventionierung bei kommunalen Unternehmen lehnen wir ab. Wir wollen, dass der Gewinn oder der Verlust jedes Unternehmens transparent dargestellt wird. Für uns ist diese Transparenz die Grundvoraussetzung für die bürgerschaftliche Meinungsbildung zu den einzelnen Unternehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Pinkwart