Frage an Andreas Parr von Carsten F. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Parr,
ich habe dem "Kandidatencheck" von abgeordnetenwatch.de entnommen, dass Sie der Aussage "Die Filterung von Inhalten im Internet oder die Einführung von Zugangssperren für bestimmte Internetseiten sind grundsätzlich abzulehnen" nicht zustimmen können. Sie haben Ihre Position dort aber nicht weiter erläutert.
Ich möchte Sie deshalb bitten, an dieser Stelle Ihre Meinung zu den aktuell diskutierten Formen von Informationsfilterung und Informationssperrung kurz zu erläutern. Konkret: Sind Sie der Ansicht, dass eine Behörde den Informationszugang der Bürger im Internet filtern soll?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Fritz
Guten Tag Herr Frizz,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mir ist bei der Beantwortung der Frage tatsächlich ein bedauerlicher Fehler unterlaufen. Um es vorwegzunehmen: Ich lehne jegliche Form von Inhaltsfilterung und Internetsperren entschieden ab.
Dass Kinderpornographie ein abscheuliches Verbrechen ist, muss nicht extra betont werden. Deshalb scheint der Vorschlag von Frau von der Leyen auf den ersten Blick durchaus nachvollziehbar. Bei näherem Hinblick wird jedoch deutlich, dass dieser Weg nicht der richtige Weg ist: Zum einen ist eine Sperrung der Seiten technisch nur eingeschränkt möglich (Stichwort: Proxy-Server) und zum anderen gilt für mich der Grundsatz: Wer solche Seiten besucht soll nicht nur daran gehindert, sondern auch strafrechtlich verfolgt werden. Auch aus rechtsstaatlicher Sicht kann ich dieses Gesetz nicht mittragen: Die Sperrlisten müssen natürlich unter Verschluß bleiben (andernfalls würden staatliche Stellen Werbung (!) für kinderpornographische Seiten machen). Allerdings kann in diesem Fall auch niemand mehr nachvollziehen welche Seite wann und warum in diese Liste aufgenommen wird. Ich sehe dabei das Risiko, dass wenn die technische Infrastruktur zur Sperrung von Internetseiten erstmal besteht, diese Technik auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden kann.
Freundliche Grüße,
Andreas Parr