Andreas Otto, MdA
Andreas Otto
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Manfred S. •

Frage an Andreas Otto von Manfred S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Lieber Herr Otto,

der Umgang mit Bürgerbegehren und Bürgerinitiativen im Bezirk Prenzlauer Berg ist nach unserer Erfahrung (Bürgerinitiative Malmöer Straße) äußerst problematisch. Nicht nur in den Tageszeitungen wird inzwischen darüber berichtet wie Bürgerbegehren vom Bezirk ausgetrickst werden (z.B. mit übereilten Baumaßnahmen) sondern auch unsere Erfahrung zeigt, dass mit Tricks gearbeitet wird (Lärmschätzungen die mit falschen Zahlen beeinflußt werden, Hinhaltetaktiken, wie das monatelange NIchtbeantworten von Beschwerden, Baumaßnahmen die vom Wohnungsamt als unverantwortlich bezeichnet wurden, werden einfach per Weisung mit Hilfe der Senatsbehörde, gegen die Interessen der Bürger erzwungen, etc., etc. ). Wie stehen Sie zu diesem undemokratischen und obrigkeitsstaatlichen Handeln der Bezirksbehörde in Prenzlauer Berg. Wie wird Ihre Politik in Bezug auf Bürgerbegehren und Bürgerinitiativen ausgerichtet sein?

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Schneider

Andreas Otto, MdA
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schneider,

als Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BVV habe ich mich stets dafür eingesetzt, dass Bürgerinitiativen in der BVV und den Ausschüssen ihre Anliegen vortragen konnten, dass seine Bürgerfragestunde schon vor vielen Jahren eingeführt wurde und BürgerInnen auch im Plenum des Bezirksparlamentes das Wort ergreifen können. Davon wurde in der zu Ende gehenden Wahlperiode auch reichlich Gebrauch gemacht. Darüber hinaus haben wir als Fraktion viele Anliegen von Betroffenenvertretungen und anderen Initiativen aufgenommen und auch Lösungen erreicht.
Die relativ neuen Möglichkeiten von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid haben wir als Bündnisgrüne befördert und hoffen, dass hier Möglichkeiten der direkten Beteiligung und Mitentscheidung entstanden sind. Aber - ein Bürgerbegehren kann auch nicht alles regeln. Genausowenig wie eine BVV Dinge beschließen darf, die anders gesetzlich bestimmt sind. Zu konkreten Bürgerbegehren im Bezirk:

Das Bürgerbegehren am Wasserturm Prenzlauer Berg sollte die Umbauarbeiten des Bezirksamtes bzw. damit Beauftragter stoppen oder verändern. Unter anderem ging es um Baumfällungen. Es ist natürlich für die BürgerInnen ziemlich fatal, wenn sie zur Antwort erhalten, der Gegenstand des Begehrens - die Bäume - sei gar nicht mehr vorhanden. Formal war das Bezirksamt im Recht, da die bloße Ankündigung eines Begehrens keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Als Bündnis 90/Die Grünen hatten wir im Vorfeld der Baumaßnahmen gemeinsam mit AnwohnerInnen und Naturschutzverbänden aber erreicht, dass das Bezirksamt die Anzahl der zufällenden Bäume stark reduzieren musste.
Ein weiterer Fall von Bürgerbegehren betraf das Moschee-Vorhaben in Heinersdorf. Die dortige Bürgerinitiative wollte über das Baurecht verhindern, dass sich eine muslimische Glaubensgemeinschaft ansiedelt. Wenn in einem Gebiet ein Baurecht herrscht und private Investoren oder Institutionen dies auf ihren eigenen Grundstücken ausüben möchten, dann kann weder das Bezirksamt, noch ein Bürgerbegehren darüber inhaltlich befinden. Es geht lediglich um die Einhaltung aller formalen Regularien.
An den Beispielen sehen Sie, dass Bürgerbegehren nicht alles regeln können. Trotzdem sind sie sinnvoll, etwa wenn es um die Gestaltung von Plätzen und Straßen, um die Schließung von Schulen oder anderes geht. Wie gesagt - die Entscheidungsmöglichkeiten betreffen im wesentlichen den Bereich, welchen auch die BVV in ihrer Kompetenz hat. Direkter geht es für Sie, wenn die Fraktionen direkt auf Anliegen und Problem reagieren.
Zu Ihrem Thema des Recyclinghofes Malmöer Straße möchte ich mich mit Ihnen in Verbindung setzen, um weitere Details zu erfahren. Grundsätzlich halte ich eine wohnortnahe Annahme von Recyclinggut für sinnvoll. Damit wird Verkehr zu außerhalb gelegenen Annahmestellen vermieden. Trotzdem gilt es, den Anforderungen des Lärmschutzes zu genügen. Die vorgeschriebenen Zeiten müssen eingehalten und die Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden.
Bitte schreiben Sie mir direkt, damit wir einen VorOrt-Termin vereinbaren können.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Otto
www.otto-direkt.de

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