Frage an Andreas Otto von Verena P. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Lieber Herr Otto, in Ihrem Brief an den Wahlbezirk (Internet) sprechen Sie die förmliche Entlassung des Sanierungsgebietes Helmholtzplatz an und schreiben, dass Sie sich einsetzen werden für die tatsächliche Umsetzung der Sanierungsziele. Dazu gehört es ja auch, die derzeit noch vorhandene "soziale Mischung" zu erhalten. Wie werden Sie sich also gegenüber steigenden Mieten nach der Erlassung als Sanierungsgebiet positionieren und welche Einflussmöglichkeiten stehen Ihnen als Wahlkreisabgeordnetem in solchen Fragen zu?
Sehr geehrte Frau Pfeiffer,
in meinem Brief an die Wählerinnen und Wähler (www.otto-direkt.de) spreche ich insbesondere die öffentlichen Vorhaben an, z.B. Sanierung von Kindergärten, Schulen oder die Verkehrsberuhigung. Da ist noch vieles zu tun.
Mietfragen lassen sich nach Aufhebung des Sanierungsgebietes (Helmholtzplatz vermutlich 2010) mit dem Sanierungsrecht nicht mehr beeinflussen. Während des Bestehens des Sanierungsgebietes (Satzung) bleiben die Mieten bei modernisierten Gebäuden bzw. Wohnungen im Prenzlauer Berg dadurch geringer als anderswo, daß nach der Sanierung Mietobergrenzen oder Schwellwerte festgelegt werden. In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig wurden Mietobergrenzen allerdings jüngst für unzulässig erklärt. Zur Vermeidung von übergroßen Mietzuwächsen durch sog. Luxussanierungen wird zukünftig die Begrenzung der Maßnahmen stärker in den Blick rücken. Wenn ein Mieter kein Marmorbad und keine goldenen Türklinken will, müssen diese Maßnahmen entweder ohne Umlage auf die Miete durchgeführt werden oder unterbleiben. Daneben spielt das Sozialplanverfahren eine größere Rolle.
Nach meiner Einschätzung sind die Mieten im Prenzlauer Berg in den vergangenen Jahren insgesamt durch die Sanierungsregelungen deutlich langsamer gestiegen, als es bei einer reinen Modernisierung mit 11% - Umlage nach BGB geschehen wäre.
Sie fragen nach der Zukunft. In Zukunft gilt das ganz gewöhnliche Mietrecht. Also die gesetzlich zulässige Mietsteigerung nach BGB. Außerdem gibt es in Berlin einen qualifizierten Mietspiegel, der eine zahlenmäßige Basis für Mieter und Vermieter liefert. Bei anstehenden weiteren Modernisierungsmaßnahmen im größeren Stil ist eine Milieuschutzsatzung denkbar. Diese Satzung dient der Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Im Prenzlauer Berg gibt es eine Reihe von Gebieten, die mit so einer Satzung nach §172 BauGB belegt sind. Aber auch hier gilt: alles trifft nur im Falle von anstehenden Modernisierungen zu. Wo nicht modernisiert wird, kann der Bezirk auch mit dem Städtebaurecht nicht eingreifen.
Ich will in Zukunft die Erstellung des Mietspiegels kritisch begleiten. Außerdem setze ich mich für den Erhalt von städtischen Wohnungsbaugesellschaften ein. In jedem Bezirk soll es ein Mindestkontingent an städtischen Wohnungen geben.
Was ich Mieterinnen und Mietern rate, denen niedrige Mieten wichtig sind:
Versuchen Sie seltener umziehen, denn Neuvermietungen steigern sehr stark das Mietniveau. Bei anstehender Modernisierung nicht rauskaufen lassen und eigene Rechte wahren.
Die sicherste Form ist natürlich, Häuser oder Wohnungen selbst in Besitz zu nehmen, z.B. als Genossenschaft. Davon gibt es inzwischen eine ganze Reihe im Bezirk.
Mit freundlichem Gruß
Andreas Otto
PS.: Verzeihen Sie bitte die verzögerte Beantwortung.