Frage an Andreas Müller von Hans-Gerd G. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Müller,
als Mitglied im Arbeitskreis Trennung/Scheidung der Stadt Aachen und gleichzeitig betroffener Vater waren die Ergebnisse der Studie von Professor Dr. Andreß, die in der Broschüre und dem Flyer "Wenn aus Liebe rote Zahlen werden" des BMFSF zusammengefasst wurden, für mich sehr interessant.
Kaum einer, der es nicht selber erlebt hat, kann sich vorstellen, wie furchtbar es ist, nicht am Alltag seiner Kinder teilzunehmen, wenn man nicht mit den Kindern zusammen wohnt. Umso schlimmer ist es, wenn man - teilweise über Jahre hinweg - die Kinder gar nicht mehr sieht.
Bis heute gibt es leider nur wenige Richter, die den Mut haben, dem Elternteil die Grenzen aufzuzeigen, bei dem die Kinder wohnen. In einem Artikel im Münchener Merkur vom 13.10.03 äußerte ein Richter sich dazu folgendermaßen: "Natürlich haben die Väter auch Rechte wie Pflichten, aber das steht alles nur auf dem Papier." ... "Das ist die Ohnmacht eines jeden Familienrichters. Wenn eine Frau nicht will, kann man nichts machen."
Unverständlich, wo doch durchaus rechtliche Grundlagen (z. B. §52a FGG) vorliegen, um diesem Verhalten zum Wohle der Kinder entgegenzuwirken.
Daher nachfolgend meine Fragen:
1. Sollte nicht auch die Position des Elternteils gestärkt werden, das nicht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht verfügt (in der Regel meistens Väter), damit dieses Elternteil nach einer Scheidung oder Trennung nicht rechtlos auf der Straße steht und noch nicht mal zusehen kann, wie die eigenen Kinder aufwachsen ?
2. Wie kann erreicht werden, dass das (durch Gerichtsurteil oder Vergleich) zugesicherte Umgangsrecht nicht ausgehebelt wird und damit in vielen Fällen ein Schaden für die Kinder vermieden wird ? - Denn: Kinder, die keinen Kontakt mehr zum Vater haben, neigen eher zu Drogenmissbrauch, sind eher selbstmordgefährdet und brechen häufiger die Schule ab.
3. Wie stehen Sie bzw. „Die Linke“ zur „Cochemer Praxis“ ?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Gerd Gerhards