Frage an Andreas Lorenz von Wolfgang H. bezüglich Finanzen
Zwar fällt mein Problem unter die Regelungskompetenz der Bundestagsabgeordneten. Trotzdem stelle ich meine Frage an Sie, da ich ich keinen Kandidaten wählen möchte, der innerhalb seiner Partei nicht für ein Kippen dieser ungerechten Regelung eintritt: Ich empfinde die 1993 eingeführte Kapitalertragssteuer auf Zinseinkünfte (in Zukunft: Abgeltungssteuer) zumindest der abhängig Beschäftigten, Renten- und Versorgungsempfänger als unmoralisch; denn bei Sparguthaben handelt es sich um die verzinsliche Anlage bereits versteuerter Einkünfte, und der Zinssatz ist in der Regel deutlich niedriger als die Inflationsrate. Solange der Staat (= die Gesetze beschließenden Bundestagsabgeordneten) einen konstanten Geldwert nicht garantieren (kann), hat er auch nicht das moralische Recht, Einkünfte aus Zinsen zu besteuern, die niedriger liegen als die Inflationsrate. Mich erinnern die jetzigen Regelungen irgendwie an Raubrittertum.
Würden Sie sich dafür einsetzen, daß Einkünfte aus Zinsen und ähnlichen Erträgen nur dann besteuert werden, wenn der Zinssatz höher liegt als die Inflationsrate?
Sehr geehrter Herr Hendlmeier,
ich werde diesen konkreten Vorschlag dem örtlichen Bundestagsabgeordneten Dr. Peter Gauweiler weiter leiten. Die hinter Ihrem Vorschlag liegende Ansicht, dass der Staat nicht "Inflationsgewinner" sein darf, finde ich absolut richtig. So hat die CSU in Ihrem Steuerprogramm z.B. eine längst überfällige Reform der Einkommensteuer geplant, in dem die Einkommensgrenzen automatisch jährlich angepasst werden sollen. Leider erfolgt hier bisher eine Korrektur der Einkommensgrenzen immer nur mit zeitlicher Verzögerung, so das man inzwischen bei einem 1,4 fachen des Durchschnittseinkommens den Spitzensteuersatz zahlt. Diese sog. "kalte Progression" ist absolut inakzeptabel und muss schnellstmöglich abgeschafft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lorenz