Frage an Andreas Lorenz von Thomas S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Lorenz,
Dies soll ja eigentlich kein Diskussionsforum sein, dennoch möchte ich zu der Thematik des Nichtraucherschutzes noch einmal nachhaken. Das Bundesverfassungsgericht hat auch deutlich gemacht, dass Laufkundschaft nicht zum Wesen eines Clubs gehört und dementsprechend der Erwerb der Mitgliedschaft an der Tür nicht zulässig und eine Einlasskontrolle erforderlich ist. Gerade dies entspricht aber nicht der gängigen Praxis. Ich konnte in den vergangenen Monaten problemlos unter dem Namen "Oida Narr" oder "Wuida Hirsch" diverse Lokale betreten - lustig zwar, aber doch nicht im Sinne des Erfinders.
Wenn in manchen Gegenden Münchens mittlerweile der Großteil der gastronomischen Betriebe als Raucherclubs firmiert, kann doch von Freiwilligkeit keine Rede sein. Das meinte ich mit "ad absurdum führen". Sicher, wenn ich nicht mitrauchen will, habe ich nach wie vor die Möglichkeit, zuhause zu bleiben - ich erkenne keinen wesentlichen Unterschied zu früher. Ich habe absolut nichts gegen echte Raucherclubs, wo sich Raucher treffen können, um ihrem Laster zu frönen. Aber es sollte eben nicht so sein, dass man wie früher auf eine kleine Minderheit von Lokalen beschränkt wird, wenn man nicht passiv mitrauchen will. Nach meinem Dafürhalten kommt es schon längst zu einem "generellen Missbrauch des Nichtraucherschutzgesetzes durch Raucherclubs", wie sie ausdrücken. Oder ergeben Ihre eigenen Feldstudien ein anderes Ergebnis?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schwarzfischer
Sehr geehrter Herr Schwarzfischer,
gerne diskutiere ich mit Ihnen ein weiter. Sie haben mich nach "meinen Feldstudien" gefragt: diese fallen regional sehr unterschiedlich aus. In Ihren Beispielen beziehen Sie sich auf die Landeshauptstadt München. Hier verkündet der zuständige Kreisverwaltungsreferent laufend in Interviews, dass er das Gesetz nicht kontrollieren wird. Das die hiesigen Gastronomiebetriebe dies als Aufforderung zum Gesetzesmißbrauch verstehen, wundert mich nicht. Die von Ihnen genannten Beispiele erfüllen sicherlich nicht die nach dem Gesetz erforderlichen Kriterien für Raucherclubs und daher wäre es Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörden dagegen einzuschreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lorenz