Frage an Andreas Lorenz von Fritz H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Lorenz,
in Ihrem aktuellen Wahlbrief weisen Sie auch auf das neue Landespflegegeld in Bayern hin. Bei einer stationären Pflege vereinnahmen diese zusätzlichen 1.000 Euro wohl die Pflegeheime. Mich würde nun interessieren: Was hat der jeweils Pflegebedürftige hier "nachweislich konkret selbst davon"? Denn die Kosten des Heims waren ja schon vorher gedeckt. Verringert sich der jährliche (eventuelle) Eigenanteil des Pflegebedürftigen um diesen Betrag? Wie müssen die Heime die Verwendung dieses gut gedachten "Extra-Geldes" den Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen dokumentieren? Oder darf es einfach im allgemeinen Heim-Orkus verschwinden? Was ist in diesem "stationären" Fall der konkrete Sinn der CSU-Aktion (außer möglichen Marketing-Aspekten)?