Frage an Andreas Lorenz von Franz L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr L.,
in der bayerischen Justiz gibt es kein Formular mit dem besonders mittellose Menschen ihre Reisekosten an Gerichten geltend machen können.
Die Vergabe der Reisekosten erfolgt auch willkürlich und verfassungsfeindlich obwohl es eine Reisekostenentschädigungsverordnung gibt, weil gerade sozial schwache Menschen um ihre Rechte nicht wissen und ohnehin stetig versucht wird diesen verfassungsfeindlich ihren Justizgewährsanspruch und das rechtliche Gehör zu entziehen.
Zur Schaffung einer gesetzlichen Regelung, die auch die Rechtsmittel einfacher erklären soll, habe ich eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, welche sich in der Parlamentarischen Beratung befindet (Referat Pet 4 BMAS (Arb.), BMJV, BMZ, 1101, Pet 4-18-07-36-028633).
Unabhängig davon läßt sich aber mit einem Formular sicherlich ein Grossteil der Willkür und Rechtsverweigerung verhindern, weil sich die Ansprüche auch aus dem Formular rechtsicherer ergeben und am besten mit einer Rechtsmittelbelehrung.
Es werden nämlich auch keine oder falsche Rechtmittelbelehrungen erteilt.
Wann wird ein entsprechendes Formular geschaffen?
mfg
F. L.