Frage an Andreas Lorenz von Franz L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr L.,
ich hatte vor über 6 Monaten einige Fragen an das Landesjustizministerium und die Bayerische Staatsregierung bezügl. der Verletzung des Justizgwährsanspruch bzw. der Gewaltteilung durch §17 AGO-Bayern gestellt.
( http://blog.justizfreund.de/fragen-zur-willkuervorschrift-%C2%A717-ago-bayern )
Damit mit der Vorschrift willkürlich keine Grundrechte von Bürgern mehr verletzt werden benötige ich die Antworten um eine entsprechende Petition einreichen zu können diese Vorschrift abzuschaffen bzw. verfassungskonform zu ändern.
Gemäss Prof. Bausback handelt es sich bei der Verletzung der Gewaltenteilung um NS-Unrecht und bei der Verletzung des Justizgewährsnanspruchs noch einmal um NS-Unrecht.
( https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Es-ist-unerlaesslich-die-Vergangenheit-zu-kennen;art155371,3859799 )
Dieses "NS-Unrecht" welches gegen Bürger angewandt wird, soll also abgeschafft werden.
(zB. Seite 2: http://www.justizfreund.de/beitraege/bundesjustizministerium17ago.pdf )
Auch gemäss dem Bundesjustizministerium ist eine Anwendung der Vorschrift in der Justiz verfassungsfeindlich (Seite 1 der PDF-Datei).
Wann kann ich mit der Beantwortung meiner Fragen rechnen?
oder
Wann ich ich mit der Abschaffung eines solchen verfassungsfeindlichen Vorgehens mit §17AGO-Bayern an den Gerichten in Bayern rechnen?
mfg
F. L.