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Andreas Lorenz
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Frage von Marcus K. •

Frage an Andreas Lorenz von Marcus K. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Lorenz,

der Freistaat Bayern hat in seinem Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag eine sog. Härtefallregelung getroffen, aufgrund derer Spielhallen, die den Mindestabstand zu verschiedenen Einrichtungen (Schulen, anderen Spielhallen) nicht einhalten, dennoch in Betrieb bleiben dürfen.

In München gibt es ca. 230 Spielhallen. Davon halten 210 den oben angesprochenen Mindestabstand nicht ein. Alle (!) dieser 210 Spielhallen haben einen "Härtefall" geltend gemacht und dürfen daher bis 2021 in Betrieb bleiben.

Halten Sie eine "Härtefall"-Regelung für sinnvoll, wenn 100% der Betroffenen zu einem Härtefall werden?
Werden Sie sich für eine Verschärfung der Härtefall-Regelung einsetzen? Falls ja, bis wann?

Herzlichen Dank,

M. K.

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