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Frage von Josef H. •

Frage an Andreas Lorenz von Josef H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Lorenz,

mehr als 2/3 aller Münchner wohnen zur Miete.

Nach § 172 Bundesbaugesetz können die Länder einen Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Erhaltungssatzungsgebieten erlassen. Dies wäre eine wirksame Möglichkeit die Umwandlungsspekulation einzudämmen. Der (mir) einzig öffentlich wahrnehmbaren Äußerung von Ihnen in der letzten Legislaturperiode waren Ihre Ausführungen, weshalb Sie dieses Mieterschutz-Instrument ablehnen.

Darüberhinaus war München für Mieter schon immer ein teures Pflaster. Die größten Preissprünge gibt es bei Wiedervermietungen. Die neuen Mietpreise liegen in München in der Regel 20-40% über dem Mietspiegel.

Obendrauf bekommen die Mieter bei Neuvermietungen häufig auch noch eine Maklerrechnung - obwohl der Vermieter der Auftrag an den Makler vergeben hatte.

Hierzu 4 Frage an Sie:

1) Sind sie immer noch gegen den Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen?

2) Wie stehen Sie zu einer Mietpreisbremse bei Wiedervermietungen, die sich am Mietspiegel (bsp. Mietspiegel +10%) orientiert - insbesondere in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt?

3) Wie stehen Sie zu einer Änderung bei der Ermittlung des Mietspiegels, in dem nicht nur die Mietänderungen der letzten 4 Jahre eingehen sondern vermehrt auch die Bestandsmieten oder die Daten der letzten 10 Jahre.

4) Wie stehen Sie zum Bestellerprinzip bei den Maklerkosten?

Mit freundlichen Grüßen

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