Frage an Andreas Lorenz von Josef H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Lorenz,
Si vetreten eine Stimmkreis als Direktkandidat, in dem mehrere Erhaltungssatzungsgebiete liegen. Diesen Stimmkreis wollen Sie auch nach der kommenden Landtagswahl vetreten.
Nach § 172 Bundesbaugesetz können die Länder einen Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Erhaltungssatzungsgebieten erlassen.
Bislang haben Sie sich - ohne Alternatuiven aufzuzeigen - gegen eine Genehmigungsvorbehalt ausgesprochen.
Mittlerweile hat sich Presseberichten nach die Meinung der Staatsregierung (zumindest des CSU-Anteils) in dieser Frage gewandelt.
Werden Sie auch künftíg gegen einen Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen § 172 Bundesbaugesetz stimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Josef Högl