Frage an Andreas Lorenz von Josef H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Lorenz,
sowohl in ihrem Bezirksausschuss Sendling als auch in ihrem Stimmkreis Giesing, den Sie als direkt gewählter Landtagsabgeordneter vertreten, gibt es - aus gutem Grunde - Erhaltungssatzungsgebiete. Nach § 172 Bundesbaugesetz können die Länder einen Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Erhaltungssatzungsgebieten erlassen. Dies forderte im übrigen auch die CSU im Bezirksausschuss Untergiesing-Harlaching in einem einstimmigen Beschluss der Juni-Sitzung 2011 zum Schutz der Mieter vor Umwandlungsspekulation.
Am 19. Oktober haben Sie sich jedoch gegen einen Genehmigungsvorbehalt ausgesprochen. Ich möchte Sie daher fragen:
- welche besseren Konzepte Sie zum Schutz der Mieter vor Umwandlungsspekulation haben?
- weshalb Sie es Stadt München in diesem Falle nicht überlassen möchten die Bürokratie eines Genehmigungsvorbehalts auf sich zu nehmen? Ich denke dies würde die LH München gerne tun.
- ob Sie der Meinung sind, dass § 172 Bundesbaugesetz geändert werde müsste und es den
Kommunen freigestellt werden sollte, von sich aus einen Genehmigungsvorbehalt einzuführen?
Schließlich kennen diese die Nöte Ihrer Bürger besser als das die Bundesländer, die ja in vielen Regionen mit gegenteiligen Problemen (Bevölkerungsschwund) zu kämpfen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Högl