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Andreas Lenz
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Frage von Maren S. •

Prüfung Verbot der AfD

Sehr geehrter Herr Lenz,

mit Entsetzen habe ich gelesen, dass Abgeordete der AfD gemeinsam mit CDU- Mitgliedern und rechtsgerichteten Unternehmern Pläne schmieden, ihnen nicht genehme Menschen aus Deutschland zu deportieren. Wenn das nicht auf die Aushebelung unserer FDGO abzielt - was dann? Ich halte es spätestens jetzt für unbedingt geboten, ein Verbot der AfD zu prüfen. Ich bitte Sie, als meinen direkt gewählten Abgeordneten, dringend darum, auf ein entsprechendes Verfahren hinzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen
Maren S.

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Antwort von
CSU

Ich verstehe Ihre Sorge!

Die AfD und Unterorganisationen werden entsprechend vom Verfassungsschutz beobachtet. 

Ein Parteienverbot ist in Deutschland an sehr hohe verfassungsrechtliche Anforderungen geknüpft, übrigens gerade aus den Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus. Trotzdem muss man fortlaufend prüfen unter welchen Umständen ein Verfahren Sinn ergibt.

Man sollte aus meiner Sicht aber immer vom entsprechend möglichen Ende her denken. Genauso wichtig erscheint mir, die AfD politisch zu stellen. Schließlich sind die Wählerinnen und Wähler der AfD durch ein Verbotsverfahren ja nicht einfach weg.

Das in aller Kürze, schreiben Sie mir gerne, wenn Sie weitere Erläuterungen wünschen.

 

 

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