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Andreas Lenz
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Frage von Simon S. •

Frage an Andreas Lenz von Simon S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lenz,

was ist Ihre Position zur Abschaffung des Transsexuellengesetzes im Austausch gegen das vorgeschlagene Selbstbestimmungsgesetz?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Simon Spötzl

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Spötzl,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum sogenannten Selbstbestimmungsgesetz der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der FDP.

Ich habe mich intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und lehne auch grundsätzlich nicht per se Gesetzesentwürfe anderer Fraktionen ab. Für die Entscheidung, ob ich einem Gesetzesentwurf zustimme oder ihn ablehne, ist immer die Frage entscheidend: Löst er eine bestehende Problemstellung effektiv oder schafft er womöglich noch weitere offene Baustellen?

Ich kann den Wunsch der betroffenen Personen nach einer Neuregelung absolut nachvollziehen, aber die vorgesehenen Regelungen werfen für mich zu viele Fragen auf. Meines Erachtens wird das Interesse der Allgemeinheit an einem validen Personenstandsregister in beiden Gesetzesentwürfen überhaupt nicht thematisiert. Personenstandsregister sind die einzigen personenbezogenen Register in Deutschland, die Beweiswert haben und mit denen das „rechtliche Geschlecht“ festgelegt wird. Die Verknüpfung von der Geschlechtszugehörigkeit mit Rechten und Pflichten hat nur dann Sinn, wenn diese nicht beliebig geändert und ein Missbrauch ausgeschlossen werden kann. Das Geschlecht eines Menschen ist maßgeblich für die Zuweisung von Rechten und Pflichten, weshalb es für die Bevölkerung insgesamt von Interesse ist, dem Personenstand Dauerhaftigkeit und Eindeutigkeit zu verleihen und beliebige Personenstandswechsel zu vermeiden.

Aus diesem Grund ist an objektivierten Kriterien (Sachverständigengutachten/ärztliche Bescheinigung) zur Eingrenzung des Personenkreises der Betroffenen festzuhalten (so auch BVerfG, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 1 BvR 3295/07 -). Ein beliebiges Selbstbestimmungsrecht aller Menschen hinsichtlich ihres Geschlechts und ihrer Vornamen wird diesem Erfordernis nicht gerecht. Auch die im Grünen-Gesetzentwurf vorgesehene Frist von einem Jahr vor einem erneuten Wechsel des Geschlechts und der Vornamen ist nicht geeignet, einen Missbrauch zu verhindern.

Die vorgesehenen Regelungen zum Offenbarungsverbot sind zu weit gefasst; beispielsweise müssten Handelsregistereinträge geändert werden, was Folgeprobleme bringen würde.

Die Regelung zur Abstammung eines Kindes wird dessen Wohl und Interesse an der Kenntnis seiner genetischen Abstammung nicht gerecht. Die im Grünen-Gesetzentwurf vorgesehene Regelung zum Verbot von geschlechtsangleichenden Operationen bestimmt weder den Betroffenenkreis (Wortlaut – alle Kinder, Begründung – intersexuelle Kinder) noch das Verbot hinreichend genau (z.B. wäre danach wohl ein Hodenhochstand als genitalverändernd nicht therapierbar, da er nicht lebensbedrohlich ist).

Aus diesen Gründen konnte ich den Gesetzesentwürfen nicht zustimmen. In der Sache bin ich einer Neufassung der bisherigen Regelungen allerdings überaus offen.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit sehr gerne per Mail zur Verfügung, via: andreas.lenz@bundestag.de

Freundliche Grüße

Andreas Lenz

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