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Andreas Lenz
CSU
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Frage von Alexander J. •

Frage an Andreas Lenz von Alexander J.

Sehr geehrter Herr Lenz,

auch mich würde interessieren, warum Sie gegen das Glyphosatverbot gestimmt haben. Ebenso würde mich interssieren, warum Sie sich beim Fracking-Verbot dagegen gestimmt haben.

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CSU

Sehr geehrter Herr J.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie sprechen einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen an, über den der Deutsche Bundestag abgestimmt hat. Im dem Antrag wird gefordert, das Pflanzenschutzmittel Glyphosat zu verbieten.

Was ist Glyphosat?

Der Wirkstoff Glyphosat ist seit 40 Jahren in Deutschland zugelassen und wird in der Landwirtschaft zum Beispiel zur Bekämpfung von Unkraut eingesetzt. Grundsätzlich ist zu sagen, dass in Deutschland und der EU die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln strengsten Auflagen unterliegt.

Unterschiedliche wissenschaftliche Bewertung

Hintergrund der Diskussion ist die Einstufung von Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend durch die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), einer Unterorganisation der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Diese Bewertung ist wissenschaftlich umstritten, auch innerhalb der WHO.

Hingegen ist das fachlich unabhängige Bundesamt für Risikobewertung (BfR), welches in Deutschland für die wissenschaftliche Abschätzung des tatsächlichen Risikos bei der Anwendung und Aufnahme eines Stoffes zuständig ist, bei der turnusgemäßen Neubewertung von Glyphosat zu dem Schluss gekommen, dass bei sachgerechter Anwendung keine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht. Dabei wurden neben der Einschätzung des IARC rund 1.000 Studien einbezogen. Mit seiner Ein-schätzung befindet sich das BfR im Einklang mit anderen nationalen und internationalen Bewertungsbehörden. Jüngst hat das Fachgremium „Joint Meeting of Pesticide Residues" der Welternährungsorganisation (FAO) der Vereinten Nationen und der WHO in einer Bewertung von Studien festgestellt, dass der Einsatz von Glyphosat kein gesundheitliches Risiko bei der Nahrungsaufnahme für Menschen darstellt.

Festzuhalten ist: Forscher und Institute kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen im Hinblick auf Glyphosat.

Neubewertung auf europäischer Ebene und Antrag von Bündnis 90/Die Grünen

Zum Zeitpunkt der Abstimmung über den Antrag der Grünen lief auf europäischer Ebene ein Verfahren zur Neubewertung sowie zur Verlängerung der Zulassung von Glyphosat. Es gehört aus meiner Sicht zu einer verantwortungsvollen Politik und entspricht der rechtsstaatlichen Vorgehensweise, hier zunächst die Expertise der offiziell hierfür zuständigen Stellen abzuwarten und zu berücksichtigen. Es sollten hier nicht unnötig Ängste geschürt werden. Daher habe ich den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Die Grünen begründen ihren Antrag zudem mit Spuren des Pflanzenschutzmittels in Lebensmitteln, konkret mit Rückständen im Bier. Aufgrund der sehr geringen Mengen bestünde für die menschliche Gesundheit nur dann eine Gefahr, wenn täglich rund 1.000 Liter Bier konsumiert würden. Diese Menge ist äußerst unrealistisch.

Handlungsbedarf und weiteres Vorgehen auf europäischer Ebene

Gleichzeitig müssen die Sorgen um die Folgen für die Gesundheit von Mensch und Umwelt ernst genommen werden. Wir brauchen genauere Kenntnis über die Wirkung von Glyphosat.

Unter den Mitgliedstaaten konnte keine Mehrheit für oder gegen eine Verlängerung der Zulassung gefunden werden. Deutschland hatte sich der Stimme enthalten. Die Europäische Kommission hat die Zulassung von Glyphosat zwischenzeitlich um 18 Monate verlängert. Das Europäische Parlament hatte zuvor mit breiter Mehrheit nur eine beschränkte Verlängerung der Zulassung von Glyphosat gefordert. Die Entschließung wurde von den CSU-Abgeordneten im Europaparlament mitgetragen und nachdrücklich unterstützt. Eigentlich wollte die Europäische Kommission das Mittel für die nächsten 15 Jahre ohne Einschränkungen zulassen. .

Zugleich wird es Anwendungsbeschränkungen für den Wirkstoff geben. Bestimmte Beistoffe dürfen nicht mehr verwendet werden. Bis zum Auslaufen der Genehmigung soll die Einschätzung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zum Krebsriskio, das von Glyphosat ausgeht, vorliegen. Auf dessen Basis soll erneut über die künftige Verwendung von Glyphosat entschieden werden.

Aus meiner Sicht ist die Anwendung des "Vorsorge-Prinzips" geboten. Es muss er-reicht werden, dass im öffentlichen Interesse ernsthafte Bedenken über die krebserregenden und hormonellen Auswirkungen von Glyphosat behandelt werden.
Es ist aus meiner Sicht notwendig, vor der dauerhaften Wiedergenehmigung einer solchen Substanz jede Ungewissheit beseitigt wird.

Sinnvolle Rahmenbedingungen schaffen

Selbstverständlich sind Pflanzenschutzmittel so sparsam wie möglich anzuwenden und so auszubringen, dass sie für Mensch und Natur möglichst unbedenklich sind. Dies beruht sowohl auf einem verantwortungsvollen Umgang der Landwirte als auch der gegebenen Voraussetzungen die zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln notwendig sind. Dies beinhalten die „Grundsätze der guten fachlichen Praxis" für eine fachgerechte und bestimmungsgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Verwendung von Glyphosat darf nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden, wie z.B. von Landwirten.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter andreas.lenz@bundestag.de zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Andreas Lenz

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