Portrait von Andreas Kugler
Antwort von Andreas Kugler
SPD
• 30.10.2013

(...) Ich kann Ihnen aus diesem Grund nur ganz allgemein versichern, dass der von Ihnen angesprochene Fall vom Ausschuss sehr sorgfältig geprüft wurde. Grundsätzlich gilt, dass wir behördliche Entscheidungen, die aufgrund der gegebenen Rechtslage korrekt getroffen wurden, nicht beanstanden können. In humanitären Härtefällen setzen wir uns - wenn dies die Rechtslage zulässt - gleichwohl für zahlreiche Menschen ein und sind dabei durchaus immer wieder erfolgreich. (...)

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