Frage von Jürgen S. • 13.11.2007
Portrait von Andreas Jung
Antwort von Andreas Jung
CDU
• 15.02.2008

(...) Insofern handelte es sich nicht um eine vom Gesetzgeber veranlasste Lockerung des Schutzes von Kindern vor sexuellem Missbrauch, sondern um eine Auslegung der Rechtsprechung. Der BGH-Beschluss führte allerdings eine Strafbarkeitslücke vor Augen, die nach meiner Auffassung nicht hinnehmbar ist. (...)

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