![Andreas Jung Portrait von Andreas Jung](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/andreas_jung_37.jpg?itok=UeRLaKhJ)
(...) Insofern handelte es sich nicht um eine vom Gesetzgeber veranlasste Lockerung des Schutzes von Kindern vor sexuellem Missbrauch, sondern um eine Auslegung der Rechtsprechung. Der BGH-Beschluss führte allerdings eine Strafbarkeitslücke vor Augen, die nach meiner Auffassung nicht hinnehmbar ist. (...)