Frage an Andreas Grutzeck von Henning S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Grutzek,
Die Statuten der CDU sagen im §1, dass das öffentliche Leben nach dem "christlichen Sittengesetz" geordnet werden soll.
Nach einer ganzen Weile das Suchens kann ich aber nirgends eine Definition dieses Sittengesetzes finden, außer dass Wikipedia den Hinweis gibt, dass mit dieser Bezeichnung auch manchmal die Zehn Gebote gemeint sind.
Können Sie mir weiterhelfen und mir erklären, was hier gemeint ist, beziehungsweise bestätigen, dass es diese Gebote sind?
Danke im Voraus,
Henning Sprang
Sehr geehrter Herr Sprang,
vielen Dank für Ihre Frage, die mich durchaus auch etwas beschäftigt hat, da ich Ihnen als Nicht-Theologe den Begriff des "Christlichen Sittengesetzes" auch nicht befriedigend erklären könnte.
Ich habe aber einmal das aktuelle Grundsatzprogramm der CDU Deutschlands unter www.cdu.de gelesen. Da wird sehr ausführlich erläutert, wie sich die CDU das gesellschaftliche Zusammenleben, das christliche Menschenbild etc.. vorstellt. Ich gehe davon aus, dass einen diese Lektüre eine umfassende Antwort geben kann, die sich im übrigen nicht auf einen Begriff beschränken sollte, den ich zumindest im aktuellen Grundsatzprogramm der CDU nicht gefunden habe.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Grutzeck