Frage von Bernhard M. • 23.08.2021
Wie kommt man eigentlich an die Aufnahmen der Bodycames, wenn man nach einer Demo Staatshaftungsansprüche gegen das Land Berlin durchsetzen will?
Wenn man nach einer revolutionären 1. Mai Demo bei Gericht vorträgt, das auf der Demo 5.000 Polizisten eingesetzt wurden und eine von 5.000 Bodycames das Fehlverhalten des Polizisten schon gefilmt hat, behauptet das LG dass dies ein unzulässiger Ausforschungsbeweis wäre und weist die Klage ab. Ich befürchte zudem, dass eine Übertragung der Aufnahmen an den Ermittlungsausschuss im Mehringhof oder an die rote Hilfe nicht geplant ist. Wenn ich als Demonstrant nicht an die Aufnahmen komme, mit denen ich einen Anspruch aus Staatshaftung gegen das Land Berlin durchsetzen könnte, nutzen die Aufnahmen nichts.
Antwort ausstehend von Andreas Geisel SPD