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Andreas Geisel
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Frage von Ralph S. •

Frage an Andreas Geisel von Ralph S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Geisel,

vielen Dank für Ihre Antwort.

leider haben Sie meine Ausgangsfrage nicht beantwortet: Hätten Sie dem "Gesetzt gegen Kinderpornografie" in der vorliegenden Fassung am 18.6.09 zugestimmt oder nicht?

Ich möchte noch kurz bemerken, dass die von Ihnen genannten Straftaten ja sowohl im echten Leben (Printmedien) als auch im Internet bereits allesamt verboten sind; sie sind also nicht online erlaubt, wie aus Ihrer Antwort durchklingt.

Mit freundlichem Gruß
Ralph Schaster

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schaster,

ja klar, Sie haben Recht, die genannten Straftaten sind natürlich auch online verboten. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass die Verfolgung dieser Taten online extrem schwierig und bisher ziemlich erfolglos geblieben ist (bis auf wenige Ausnahmen, die auf Zufällen beruhen). Meine Antwort auf Ihre Ausgangsfrage klingt schon durch: ja, ich hätte hier aus Fraktionsdisziplin auch zugestimmt, weil die konkrete Alternative nur im weiteren Nichtstun bestand. Und das ist für mich keine gangbare Alternative.
Das heißt aber auch, dass ich für andere Vorschläge, die wirkungsvoller sind und nicht unter Zensurverdacht stehen, offen bin. Genauso wie auch die Fraktion der SPD. Und wenn es diese Vorschläge noch nicht gibt, stehe ich für die Suche danach zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Geisel

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