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Andreas Geisel
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Frage von Daniela P. •

Frage an Andreas Geisel von Daniela P. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Gimmler,

ich bin am 1.Mai Mutter geworden und habe den Elterngeldantrag gestellt (im Juni hat das Jugendamt die fehlenden Unterlagen erhalten), nun haben wir Ende Juli und es ist nichts passiert, die zuständige Dame (Frau Löschert) redet sich immer wieder raus, dass sie ja auch nur arbeiten würde und das sie mir nicht einmal den ungefähren Zeitpunkt nennen kann wann ich denn Geld bekommen würde.

Ich habe einen Lebensgefährten der die Elternzeit übernimmt und ich mache meine Ausbildung weiter (bekomme nächsten Monat kein Geld da ich es ausversehen einen Monat früher bekommen habe und davon habe ich gleich Schulden bezahlt).
Nun ist es so das das Jobcenter uns 500€ gestrichen hat und keiner weiß wieso da sich nichts geändert hat und es Unterlagen gefordert werden (Bafög) auf die niemand in unserer Lebensgemeinschaft Anspruch hat bzw. hatte und noch dazu werden Unterlagen vom Vermieter gefordert (Betriebskostenabrechnung) die erst Ende des Jahres ausgegeben werden (das weiß das Jobcenter).

Somit haben wir nächsten Monat 700€ vom Jobcenter und 300€ Kindergeld von mir und meiner Tochter, davon müssen wir die Miete zahlen (530€) und die laufenden Kosten (300€) und keines von den beiden Ämtern fühlt sich zuständig bzw. im Stande etwas daran zu ändern.

Telefonieren bringt nichts denn das haben wir schon 100mal gemacht und wie gesagt fühlt sich keiner zuständig.

Wenn nichts passiert haben wir 170€ zum leben und alleine 100€ brauchen wir für unsere Tochter (Windeln, Essen, Pflegeprodukte) und somit haben wir Eltern dann 70€. Ist das Vertretbar?

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Sehr geehrte Frau Pallauf,

zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes. Ich wünsche Ihnen und Ihrer jungen Familie für die Zukunft alles erdenklich Gute.

Und um Ihre Frage zu beantworten: Nein, es ist in keinem Fall vertretbar, dass Sie und Ihr Lebensgefährte von 70 € im Monat leben müssen. In einem Sozialstaat wie dem unseren gibt es Sicherungssysteme, um genau dies zu verhindern.

Ich habe mich in Ihrer Angelegenheit mit Frau Löschert vom Lichtenberger Jugendamt in Verbindung gesetzt, um den Bearbeitungsstand Ihres Antrages zu hinterfragen. Die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Elterngeld liegt dort jetzt durchschnittlich bei 8 Wochen. Voraussetzung für die Bearbeitung ist aber auch, dass die dafür notwendigen Unterlagen möglichst frühzeitig und vor allem vollständig vorliegen. Die derzeitige Bearbeitungsdauer liegt einerseits an der komplizierten Gesetzeslage, andererseits daran, dass im Laufe der letzten Monate ein Bearbeitungsrückstand entstanden ist. Frau Löschert versicherte mir, dass Sie Ihren Bescheid im August (also in wenigen Tagen) erhalten.

Aber unabhängig davon ist das Jobcenter für die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes zuständig. Das Elterngeld ist ein zusätzlicher Betrag, der nicht vorrangig zur Sicherung des Lebensunterhaltes vorgesehen ist. Ihrer Frage entnehme ich, dass Ihnen das Jobcenter 500 € gestrichen hat. Handelt es sich dabei um eine einmalige Kürzung oder die Streichung dauerhafter Bezüge? Sofern Bafög Unterlagen angefordert werden, wäre es eventuell hilfreich, wenn Sie sich eine Bescheinigung des Bafög-Amtes ausstellen ließen, aus der hervorgeht, dass Sie keinerlei Leistungen beziehen. Eventuell handelt es sich bei der Nachfrage nach der Betriebskostenabrechnung um die des letzten Jahres. Das Jobcenter überprüft damit, ob eventuelle Rückzahlungen durch den Vermieter an den Mieter angegeben und weitergeleitet worden sind. Um Ihnen hierbei detaillierter zu helfen, fehlen mir diese konkreten Informationen.

Da Sie aber in den nächsten Tagen Geld zum Leben benötigen, bitte ich Sie unverzüglich eine Beratungsstelle aufzusuchen. Da aus Ihrer Frage keine Adresse hervorgeht, schlage ich Ihnen zunächst als Anlaufstelle das Arbeitslosenzentrum am Fennpfuhl, Landsberger Allee 180 d (Zugang vom Fennpfuhlpark), Tel. 9831 8296, vor. Dort helfen Ihnen fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt weiter. Bitte nutzen Sie dieses Angebot. Fragen Sie auch gezielt im Jobcenter nach einem Vorschuss. Voraussetzung ist, dass Sie anhand der Kontoauszüge nachweisen können, dass Sie über keinerlei Mittel verfügen, momentan Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Sollten sich weitere Probleme ergeben, stehe ich Ihnen natürlich auch gern zur Beratung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Geisel

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