Frage an Andreas Ernst von Irene K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Ernst,
warum haben Sie persönlich in der Rechtsausschusssitzung am 23. Aug. 2005 gegen eine Expertenanhörung gestimmt?
Das bisherige Spielgerätesteuergesetz ist wie Sie wissen, vom Finanzgericht Hamburg dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt worden, da das Finanzgericht das Gesetz für verfassungswidrig hält. Warum gehen Sie das Risiko ein, dass es erneut zu einer Prozessflut kommt und auch das neue Gesetz dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden muss?
Mit freundlichen Grüßen
Irene Kizina
Ich werde ab 26.08.2005 nicht im Büro sein. Ich kehre zurück am 13.09.2005.
Sehr geehrte Frau Kizina,
zunächst vielen Dank für Ihre Frage.
Wichtig in einem Meinungsbildungsprozess muss sein, dass es einen intensiven Austausch aller Beteiligten geben kann. Dies wird im parlamentarischen Ablauf durch verschiedene Instrumente sichergestellt.
So hat der Senat in der Entwurfsphase Experten gehört und deren Äußerungen in die Berechnungen einfließen lassen. Die Mitglieder des Rechtsausschusses erhielten von verschiedenen Seiten Stellungnahmen. Sie stimmen mir sicherlich zu, dass es sinnvoll ist, in einer öffentlichen Anhörung Personen zu hören, die dem Ausschuss ihre Einschätzung über die Auswirkungen des Gesetzes als Betroffene mitteilen. Dies hilft, sich ein Gesamtbild zu machen.
In Bezug auf die Bewertung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht möchte ich auf die Antwort von Frau Spethmann (Rechtspolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion) hinweisen, der Sie ja die gleichen Fragen gestellt haben. Ich teile die Einschätzung von Frau Spethmann.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Ernst