Andreas Bummel
FDP
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Frage von Gritt S. •

Frage an Andreas Bummel von Gritt S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Bummel,

Nach den Datenskandalen des letzten Jahres verkündete die Bundesregierung öffentlich das Ziel, den Schutz der Daten von Bürgern und Internetbenutzern zu verbessern und die gesetzlich verankerte Datensparsamkeit endlich zu fördern. Stattdessen legte sie am 14.01.2009 einen Gesetzesentwurf für das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" vor, der allem was vorher versprochen wurde, komplett widerspricht. Mich beunruhigt das sehr.

Ich halte es für absolut unverantwortlich mit einem solchen Gesetz allen Anbietern von Internetdiensten zu erlauben, private Daten über das Surfverhalten und die Internetnutzung der Menschen abzuspeichern und auszuwerten! Von den Missbrauchsrisiken, die daraus entstehen können, möchte ich gar nicht reden. Bereits heute weiß Google wahrscheinlich mehr über mich als meine Freunde. Wenn man Datensammlern nun auch noch das Gesetz an ihre Seite stellt, wird das freie Bewegen im Internet, ohne dass alles was wir lesen, schreiben oder anklicken unbegrenzt und unbefristet gespeichert wird, nicht mehr möglich sein. Alle Profile und Surfprotokolle können dann nicht nur in Datenbanken erfasst, sondern auch ausgewertet und an jeden herausgegeben werden, ohne dass der Nutzer irgendeine Kontrolle darüber hat, was mit seinen Daten geschieht. Damit ist das Persönlichkeitsrecht der Menschen auf informelle Selbstbestimmung, wie es in unseren Grundrechten geregelt ist, stark gefährdet.

Ich wüsste gern, was Sie darüber denken und was Sie als Vertreter der Bürger im Bundestag unternehmen werden, damit wir alle das Internet weiterhin ohne verdachtslose Aufzeichnung nutzen können.

Mit freundlichem Gruß
Gritt Schmidt

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schmidt,

ich teile Ihre Bedenken und bin ebenfalls beunruhigt angesichts des Abbaus von Bürgerrechten und des Generalverdachts, unter den die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD alle Bürgerinnen und Bürger in diesem Land stellt - sichtbar z.B. in dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.

Die Vorratsdatenspeicherung halte ich für verfassungswidrig und habe mich bereits im November 2007 einer Verfassungsbeschwerde angeschlossen, die jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig ist. Die Vorratsdatenspeicherung sollte m.E. wieder abgeschafft werden. Ihr Nutzen bei der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung halte ich für überaus zweifelhaft. In jedem Fall ist die Maßnahme unverhältnismäßig.

Meines Erachtens müssen auch die von Ihnen angesprochenen Regelungen im Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes zurückgenommen werden. Experten sagen, dass die nach diesem Gesetz angefertigten Surfprotokolle ohne richterliche Anordnung an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden dürfen. Das ist ein Skandal und eines Rechtsstaates unwürdig.

Ich bin dafür, dass das vom Bundesverfassungsgericht in der Rechtsprechung entwickelte “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” explizit im Grundgesetz verankert wird.

Zuletzt möchte ich darauf hinweisen, dass ich auch die Einführung der Steuer-Identifikationsnummer äußerst bedenklich finde. Sie ist der erste Schritt zur zentralen Zusammenführung von personenbezogenen Datenbeständen. Sie wurde zwar für Steuerzwecke eingeführt, aber kann durch eine Gesetzesänderung schlicht auch anderen Zwecken geöffnet werden. De facto kann sie sich schon bald in ein Personenkennzeichen verwandeln. Deshalb unterstütze ich ideell eine Musterklage gegen das zugrundeliegende Gesetz und habe gegen die Zuteilung der Nummer Widerspruch eingelegt.

Mit den besten Grüßen
Andreas Bummel