Frage an Andreas Blanke von Benedikt D. bezüglich Umwelt
Warum stimmte die Fraktion der Grünen, als Umweltpartei, am 15. Februar 2017 gegen den Antrag ein unabhängiges Gutachten zur Kostenschätzung der gesamten Folgekosten der Braunkohle erstellen zu lassen?
Sehr geehrter Herr D.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte: Die Fraktion der Grünen arbeitet seit langem und auch über lange Zeit als einzige Fraktion intensiv an der Frage der Ewigkeitslasten der Braunkohle. Bereits vor zwei Jahren haben wir hierzu ein Gutachten in Auftrag gegeben. ( Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der GRÜNEN Landtagsfraktion zu finden: Wesentliche Aspekte des Gutachtens )
Gerade in dieser Legislaturperiode haben wir als Grüne in der Braunkohle mit der Verkleinerung des Tagebau Garzweiler II und der damit verbundenen Aussage, dass ein Ende der Braunkohle kommt, unseren größten Erfolg erreicht. Zum ersten Mal wird in der Geschichte der Braunkohle in Deutschland ein genehmigter Tagebau verkleinert. Damit wird rund 1500 Menschen die Vertreibung aus der Heimat erspart. Das hätte es ohne uns Grüne in der Landesregierung niemals gegeben.
Zudem hat unser Grüner Umweltminister bereits damit begonnen, die notwendigen Grundlagen für eine Abschätzung der Ewigkeitslasten im Rheinischen Revier erarbeiten zu lassen. Er hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit dem Wideranstieg des Grundwassers im Rheinischen Revier beschäftigt. (Weitergehende Informationen: Vorlage 16/4998 ). Unsere zuständige Abgeordnete im Landtag, Wibke Brems, energiepolitische Sprecherin in der Fraktion, hat unsere Position zum Sachverhalt aber auch zum Piratenantrag in ihrer Rede zudem klar zum Ausdruck gebracht.
*Zum Abstimmungsverhalten bei dem Antrag der Piraten:*
Regierungsparteien stimmen vereinbarungsgemäß immer gemeinsam ab, d.h. wenn eine der Koalitionsparteien nicht zustimmen möchte, wird dem Antrag nicht zugestimmt. Dies ist gängige Praxis in allen Bundesländern und auch auf Bundesebene. Bis auf Bayern, wo die CSU über eine absolute Mehrheit verfügt, gibt es in allen anderen 15 Bundesländern und in der Bundesregierung in Berlin Koalitionen von zumindest zwei oder mehr Partnern. Und dabei gelten immer die gleichen Grundregeln. Koalitionsfraktionen stimmen im Parlament gemeinsam ab und bei Bundesratsentscheidungen muss sich das Bundesland im Bundesrat seiner Stimme enthalten wenn einer der Koalitionspartner das fordert. Diese Praxis schützt im Allgemeinen den kleineren Koalitionspartner, schließlich könnte der größere Koalitionspartner sonst einfach immer so abstimmen, wie es ihm gefällt und so auch mit anderen Fraktionen eine Mehrheit erhalten.
Anders lassen sich Koalitionsregierungen nicht verlässlich führen. Die Kunst der Opposition ist es dabei immer, die Nahtstelle zwischen den Koalitionspartner zu treffen, um daraus im politischen Wettbewerb Vorteile zu erzielen. Auch das ist völlig legitim und Aufgabe der Opposition.Im vorliegenden Fall haben die Piraten einen guten Antrag geschrieben. Sie sprechen einen Sachverhalt an, den wir als Grüne sowohl in der Braunkohle als auch in der Steinkohle seit langer Zeit bearbeiten und der in Zukunft an Bedeutung zunehmen wird. Insofern erkenne ich die gute Arbeit der Piraten durchaus an. Aber nur weil der Antrag gut war, ändert dies nichts an der Frage wie Regierungsfraktionen arbeiten.Der Versuch dem Antrag der Piraten zuzustimmen oder einen modifizierten, gemeinsamen, positiven Antrag dazu zu stellen, war mit unserem Koalitionspartner, der SPD, so kurz vor der Landtagswahl nicht möglich. Wie sie den Fragen bei der Anhörung zu diesem Antrag entnehmen können, haben SPD und Grüne eine sehr unterschiedliche Perspektive auf das Thema. Unser Koalitionspartner, die SPD, stimmt 90 Tage vor der Landtagswahl keinem Antrag der die Braunkohle kritisch in Frage stellt und zusätzliche Belastungen für die Braunkohle bedeuten könnte, zu.
Ich hoffe, ich konnte damit Ihre Frage beantworten und sende
freundliche Grüße
Andreas Blanke