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Andreas Bernig
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Frage von Eberhard G. •

Frage an Andreas Bernig von Eberhard G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bernig

Laut Ihrer Qualifikation - Diplom-Staatswissenschaftler, Politologe können Sie mir sicher folgende Fragen beantworten:
Staatsangehörigkeit, § 116 Grundgesetz
"Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt ...."
1. Auf diesen §116-1 GG beruft sich neben dem Bundeswahlgesetz auch das Brandenburger Wahlgesetz. "Wählbar ist ...."
Wie haben Sie ihre Staatsangehörigkeit belegt?
2. Ich habe nur einen Personalausweis mit dem Hinweis "Staatsangehörigkeit : deutsch". Ein Staatsname ist das nicht. Bin ich damit Deutscher im Sinne des GG?
3. Im Grundgesetz finde ich keinen Bezug auf ein Territorum/Staat Habe ich da irgendetwas übersehen?

Mit freundlichen Grüßen
E. G.

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Antwort von
DIE LINKE

Hallo Herr G.,

Art. 116 Grundgesetz fasst den Begriff „Deutscher“ bewusst weiter als die Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, nämlich einschließlich der Statusdeutschen, weil aus geschichtlichen Gründen die Zugehörigkeit vieler Gruppen zu Deutschland nicht homogen war. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht beruht zum Teil auf dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG), das 2000 in Staatsangehörigkeitsgesetz umbenannt wurde. Belegt habe ich meine Staatsangehörigkeit mit der entsprechenden Eintragung im Personalausweis, ich halte das für ausreichend. Das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland setzt sich aus den Staatsgebieten der Länder zusammen und wird als „Bundesgebiet“ bezeichnet. Für die Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz sind noch heute zum Teil Verträge maßgeblich, die das Großherzogtum Baden im 19. Jahrhundert mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft geschlossen hat. Auch die Schweiz hat damit offenbar kein Problem. Ich gehe nicht wirklich davon aus, dass Sie meine Antworten überzeugen werden, und bitte Sie höflich darum, diesen Dialog nicht weiter fort zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Bernig