Andreas Audretsch
Andreas Audretsch
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Annegret H. •

Worauf basieren Sie Ihre Meinung, das die therapeutische Wirkung der Homöopathie nicht wissenschaftlich nachgewiesen sei?

Hallo Herr Auretsch,
Sie schrieben " ..... stellt sich die Frage, welche Behandlungen durch die gesetzlichen
Krankenkassen, also durch die Allgemeinheit, bezahlt werden sollten. Hier
gilt aus meiner Sicht, dass Leistungen, die medizinisch sinnvoll und
gerechtfertigt sind und deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen ist,
von der Solidargemeinschaft übernommen werden müssen. Ein solcher
wissenschaftlicher Beweis der Wirkung konnte im Falle der Homöopathie bis
heute nicht erbracht werden. ..."

In der Schweiz sind Homöopathie und weitere besondere Therapierichtungen seit zwei Jahren Regelleistungen der Grundversicherung. Die Begründung: “Es liegen ausreichende Nachweise für die präklinische Effektivität und klinische Wirksamkeit der Homöopathie sowie für ihre Sicherheit und Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu schulmedizinischen Behandlungen vor.“
https://www.hri-research.org/de/informationsquellen/die-homoopathie-debatte/der-schweizer-hta-bericht-ueber-homoeopathie/

Andreas Audretsch
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Liebe Frau Hilchenbach,

es obliegt aber Wissenschaftler*innen, die Wirkung von Medikamenten zu beurteilen, nicht mir. 

Mein Stand ist, dass die breit getragene, wissenschaftliche Lehrmeinung ist, dass Homöopathie über den Placebo-Effekt hinaus keine nachweisbare Wirkung hat.

Mit besten Grüßen, 

Andreas Audretsch

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