Frage von Annegret H. • 13.09.2021
Werden Sie -unabhängig von Ihrer persönlichen Meinung- sich solidarisch für den Erhalt der Wahlfreiheit in der Therapiewahl (GKs) einsetzen?
Antwort von Andreas Audretsch Bündnis 90/Die Grünen • 14.09.2021
Liebe Frau H.,
als Patientin müssen Sie zu einer Behandlung immer ihre Einwilligung geben (§ 630d BGB) und können so entscheiden, ob und wie sie sich behandeln lassen. Hierzu ist im Vorfeld selbstverständlich eine umfassende Aufklärung nötig.
Die Finanzierung von Behandlungen durch die gesetzliche Krankenversicherung hängt vom Leistungskatalog ab. Die Aufgabe diesen Leistungskatalog nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft aufzustellen, hat der Gesetzgeber dem gemeinsamen Bundesausschuss übertragen.
Ich hoffe das beantwortet Ihre Frage.
Mit besten Grüßen,
Andreas Audretsch