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Andrea Swoboda
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Frage von Martin S. •

Frage an Andrea Swoboda von Martin S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Nach § 33a EstG können Pflegekosten für Verwandte im Ausland jährlich in einer Höhe von bis zu 3.594 Euro steuerlich geltend gemacht werden.

Werden Sie diese Regelung abschaffen?

Wenn nein, warum nicht?

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Antwort ausstehend von Andrea Swoboda
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