Frage von Martin S. • 13.08.2005
Frage an Andrea Swoboda von Martin S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Nach § 33a EstG können Pflegekosten für Verwandte im Ausland jährlich in einer Höhe von bis zu 3.594 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Werden Sie diese Regelung abschaffen?
Wenn nein, warum nicht?