Frage von Martin S. • 13.08.2005
Frage an Andrea Swoboda von Martin S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Nach § 33a EstG können Pflegekosten für Verwandte im Ausland jährlich in einer Höhe von bis zu 3.594 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Werden Sie diese Regelung abschaffen?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort ausstehend von Andrea Swoboda Bündnis 90/Die Grünen