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Andrea Schröder-Ehlers
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Frage von Matthias F. •

Frage an Andrea Schröder-Ehlers von Matthias F. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Schröder-Ehlers,

in ihrem Wahlprogramm vor der Landtagswahl wurde folgendes versprochen:

"Eine SPD Landesregierung wird die Studiengebühren spätestens 2014/2015 abschaffen, damit kein junger Mensch aus finanziellen Gründen vom Studium ausgeschlossen bleibt. Der finanzielle Ausfall für die Hochschulen wird zweckgebunden zur Verb esserung der Lehre ausgeglichen"

Inziwschen ist auf der Internetseite des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur zu lesen, dass

"Mit der Neuregelung wird die Langzeitstudiengebühr pro Semester einheitlich auf maximal 500 Euro festgesetzt. Zusätzlich wird diese Gebühr erst zwei Semester später als bisher erhoben.".

Das heißt, es werden trotzdem weiterhin Studiengebühren erhoben, obwohl in ihrem Wahlprogramm keine Trennung zwischen "normalen" und Langzeitstudiengebühren vorhanden ist.

Warum werden die Gebühren weiterhin erhoben, obwohl im Wahlprogramm anderes versprochen wurde?

Was sind "sozialverträgliche" Langzeitstudiengebühren? (Aus dem Koalitionsvertrag 2013). Nur wer die Kohle hat, muss sie auch bezahlen, also z.B. nur wer mehr als das Existenzminium hat? ( knapp 1000 € pro Monat). ?

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Friedrich, Student LUH

Andrea Schröder-Ehlers MdL
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Friedrich,

die Studiengebühren werden zum Wintersemester 2014/15 wie versprochen abgeschafft. Finanzielle Zugangshürden werden damit abgebaut, um mehr jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen.
Das Land Niedersachsen wird den Hochschulen die wegfallenden Studiengebühren zu 100 Prozent ersetzen. Die Mittel dürfen ausschließlich zur Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen an den Hochschulen verwendet werden.

Zeitgleich mit der Abschaffung der Studiengebühren verbessert Niedersachsen die Bedingungen für Langzeitstudierende. Überschreiten Studierende die Regelstudienzeit, müssen sie künftig erst nach sechs Semestern Langzeitstudiengebühren bezahlen und nicht wie bisher schon nach vier Semestern. Mit der Neuregelung sind zudem pro Semester nur noch 500 Euro zu entrichten. Bislang schlägt jedes Semester mit 600 bis 800 Euro zu Buche. Die Erziehung von Kindern, die Pflege von nahen Angehörigen und hochschulpolitische Arbeit werden ebenfalls berücksichtig. Die Einnahmen aus Langzeitstudiengebühren werden den Hochschulen weiterhin zur Verfügung stehen, um Studierende zu unterstützen, damit diese ihr Studium schneller abschließen können.

Dies bedeutet, dass Studierende, die die Regelstudienzeit um sechs Semester überschreiten, von Langzeitstudiengebühren betroffen sind. Die Bedingungen wurden gelockert und die Mittel werden wieder zweckgebunden eingesetzt. Diese "sozialverträglichen" Langzeitstudiengebühren wurden - wie von ihnen angedeutet - im Koalitionsvertrag vereinbart und nun auch umgesetzt.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen die Vorgehensweise der rot/grünen Landesregierung genauer erläutert zu haben und wünsche ihnen weiterhin viel Erfolg bei ihrem Studium.

Andrea Schröder-Ehlers