bei Totesfällen nach einer Corona-Impfung, werden keine repräsentativen Autopsien durchgeführt - warum? Unterstützen Sie die Forderung dies zu ändern, um zu zuverlässigen Daten zu gelangen?
Sehr geehrter Herr P.,
ich nehme an, dass Sie mit Ihrer Frage auf die missverständliche Darstellung eines Schreibens der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom Februar 2021 abzielen. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte dazu eine Medieninformation herausgegeben, die Sie hier nachlesen können: https://fragdenstaat.de/anfrage/obduktion-von-toten-nach-corona-impfung/573374/anhang/PMstrafprozessualeGrundlagen01032021.pdf
Grundsätzlich gilt für Obduktionen, dass diese entweder vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden können, wenn eine natürliche Todesursache eher ausscheidet und auf den ersten Blick nicht in Betracht kommt.
Daneben kann eine Obduktion unter bestimmten Voraussetzungen u.a. auch auf Wunsch der Angehörigen erfolgen, z.B. wenn Selbsstötungsvorwürfe entkräftet werden sollen oder aber geklärt werden soll ob der Verstorbene an einer Erbkrankheit oder einer ansteckenden Krankheit verstorben ist.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Lindholz MdB