Frage an Andrea Lindholz von Dr.med.Richard H. bezüglich Frauen
Werden Sie im nächsten Bundestag, wenn es zur Abstimmung über das "Nordische Modell" kommt ( Bestrafung der Freier, Straffreiheit für die Prostituierten und Ausstiegshilfen, sowie Aufklärung der Öffentlichkeit über die Schädlichkeit der Prostitution als Menschenrechts- u. Menschenwürdeverletzung Art.1 GG ) , für das "NORDISCHE MODELL stimmen ?
Mit freundlichen Menschenrechte und Menschenwürde Art 1 GG achtenden Grüßen Dr. med. Richard Heil
Sehr geehrter Herr Dr. Heil,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage bzgl. des sogenannten "Nordischen Modells" im Umgang mit Prostitution. Meine Zustimmung zu einem jedem Gesetzesvorhaben mache ich von der genauen Ausgestaltung abhängig. Insofern kann ich Ihre Frage nicht pauschal beantworten.
Grundsätzlich gibt es durchaus Vorteile des sog. nordischen Modells allerdings hat es auch Nachteile. Wir als CDU/CSU haben jedenfalls in unserem Wahlprogram einige Forderungen, die sich mit den Ansätzen dieses Modells decken wie z.B. die Bestrafung von Freiern in bestimmten Fällen, härtere Strafen für Zuhälterei und Ausbeutung von Prostituierten, stärkere Regulierung und Kontrollen sowie mehr Unterstützung der Ausstiegsprogramme.
Mit dem Prostitutionsschutzgesetz von 2016 haben wir bereits für einen grundlagenden Richtungswechsel im Umgang mit Prostitution in Deutschland gesorgt. Gesetzlich eingeführt wurde u.a. eine Regelung zur Strafbarkeit von Kunden sexueller Dienstleistungen, wonach – auch billigend in Kauf nehmende – Ausnutzung einer Zwangslage des Opfers zu sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt wurde (sog. „Freierbestrafung“). Auf Druck der Union wurde auch der Strafrahmen des Grundtatbestands des Menschenhandels erhöht. Weitere aus Sicht der Union notwendige Strafverschärfungen, wie etwa die Ausbeutung von Prostituieren (§ 180a StGB) mit verschiedenen Qualifikationstatbeständen wie bei der Ausbeutung der Arbeitskraft als entsprechendes Pendant zu erfassen, scheiterten seinerzeit am Widerstand unseres Koalitionspartners. Mit dem Ende 2019 beschlossenen Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts haben wir auch einen Entschädigungstatbestand für Opfer von Menschenhandel eingeführt, die selbst keine körperliche Gewalt erfahren haben, deren freie Willensentscheidung stattdessen durch Androhung von Gewalt, etwa gegen im Heimatland verbliebene Angehörige, eingeschränkt wird.
Die Union will und wird dieses schwierige Thema weiterhin entschlossen anpacken und alles dafür tun, dass der deutsche Rechtsstaat seinen Schutzauftrag erfüllt und Menschenhandel, Zwangsprostitution und Ausbeutung konsequent unterbindet. Dazu haben wir im Februar 2021 als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein wegweisendes Positionspapier beschlossen, das die o.g. Ausführungen und unseren Ansatz ausführlich erläutert.
https://www.cducsu.de/sites/default/files/2021-02/PP%20Prostituierte.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Lindholz MdB
Vorsitzende des Ausschusses für Inneres und Heimat