Frage an Andrea Lindholz von Helmut T. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Lindholz,
laut Bundesministerium für Verkehr sind die Unfallfolgen aufgrund der Größe und Masse der Lkw für die anderen Unfallbeteiligten in der Regel deutlich schwerer als für die Güterkraftfahrzeugführer selbst. https://www.forschungsinformationssystem.de/servlet/is/39840/?clsId0=276654&clsId1=276655&clsId2=276912. Das Risiko, bei einem Lkw-Unfall getötet zu werden, ist für Unfallbeteiligte mehr als viermal so hoch wie für die Insassen eines Güterkraftfahrzeuges. Im Jahr 2019 sind bei Unfällen mit Lkw insgesamt 37.287 Menschen verunglückt. Davon waren 24 Prozent Insassen der Güterkraftfahrzeuge und 76 Prozent andere Verkehrsteilnehmer. Tödlich verunglückten im Jahr 2019 684 Menschen bei Unfällen mit Güterkraftfahrzeugen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKW über 7,5T zulässiges Gesamtgewicht liegt nach STVO bei 80 km/h. Die tatsächlich von LKW gefahrene Geschwindigkeit liegt fast immer deutlich darüber. Der bayerische Innenminister ist damit zufrieden, dass die LKW wegen des in der EU verpflichtenden Tempobegrenzers nur 90 statt der erlaubten 80 km/h fahren. Diese Begrenzer sind in vielen in der EU zugelassenen LKW nicht eingebaut oder deaktiviert.Tempo 80 würde die Zahl der Toten, Verletzten, der Unfälle und den Kraftstoffverbrauch senken, ein flotter LKW käme dann wenige Minuten später beim nächsten Verlader an. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist Ihnen bekannt, ist für eine Einzelperson aber kaum einklagbar Der bayerische Innenminister hält, wie wohl fast alle seiner Kollegen, vermehrte Geschwindigkeitskontrollen bei LKW für nicht erforderlich, siehe Seite 2 Abs. 3 und 4 eines mir vorliegenden Schreibens. 2019 wurden in Bayern 1926 LKW wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit verwarnt, bei ca. 11 Milliarden durch LKW gefahrenen Kilometer. Können sich die Minister so einfach über die Gesetze hinwegsetzen, weil die Parlamente sich diese Fragen lieber nicht stellen?
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Treubel
Sehr geehrter Herr Treubel,
gerne beantworte ich Ihre Frage: Nein, kein Minister kann und darf sich in unserem Rechtsstaat über geltendes Recht hinwegsetzen. Über die Einhaltung des geltenden Rechts wacht die unabhängige Justiz. Gleichzeitig können Abgeordnete in den Parlamenten in Bund und Ländern jederzeit von Ihrem Fragerecht Gebrauch machen, um das Regierungshandeln zu kontrollieren.
Im Übrigen halte ich die geäußerten Vorwürfe gegenüber dem Bayerischen Innenminister für unbegründet, da der Staatsminister die von Ihnen geforderten Schwerpunktkontrollen für LKW nachweislich durchführen lässt: https://www.stmi.bayern.de/med/aktuell/archiv/2020/201014lkwkontrollen/
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Lindholz MdB