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Andrea Lindholz
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Frage von Thomas S. •

Frage an Andrea Lindholz von Thomas S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag Frau Lindholz

ich danke Ihnen für Ihre Antwort:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/andrea-lindholz/fragen-antworten/565969

In Ihrer Antwort weisen Sie betreffs einer angemessene Entlohnung von Praktika auf die bestehenden Regelungen in § 26 Berufsbildungsgesetz, § 2 Nachweisgesetz und § 22 Abs. 1 Mindestlohngesetz. Darin wären für Praktikanten umfangreiche Regelungen enthalten, so dass aus Ihrer Sicht kein darüber hinausgehender Regelungsbedarf besteht.

In Ihrer m.E. wenig konkreten Darstellung kommt nicht zum Ausdruck, dass im Fall von vorgeschriebenen Pflichtpraktika kein Anspruch auf Mindestlohn besteht. Genau hier erkenne ich aber die in meiner ursprünglichen Frage ausgedrückte Problematik, dass Pflichtpraktika m.E. von einem Teil der Unternehmen missbraucht werden um eine in mehreren hundert Stunden erfolgte wertschöpferische Arbeitsleistung junger Menschen einzufordern ohne 1 Cent dafür bezahlen zu wollen. Ich hatte 1 Beispiel dafür genannt. Hier folgen weitere:

1. Die Firma Digital Minds überträgt laut Ausschreibung ihren Praktikanten
von Anfang an "verantwortungsvolle Aufgaben", bietet aber für 2- 3 Monate Mitarbeit keine Vergütung

ttps://stellenmarkt.studentenwerkfrankfurt.de/anzeige/204278-praktikum-online-marketing-manager-seo-affiliate-content-marketing

2. Die Firma "Fernsehmacher" des sonst so gesprächigen Moderators Markus Land beschreibt mit 237 Worten ihre (nicht geringen) Erwartungen an künftige Praktikanten, verliert aber kein einziges Wort betreffs der Frage, ob die bis zu 12 Wochen dauernden Praktika von dieser Firma vergütet werden und wenn ja wie?

https://www.fernsehmacher.de/jobs-praktikum/

Das arbeitet dem Verdacht zu, dass ein Praktikumszeugnis und ein Lächeln von Herrn Lanz reichen sollen, obwohl letzterer noch nicht als verarmt gelten kann.

Wie gehen Sie mit diesem Hinweis um?

Halten Sie unvergütete Langzeitpraktika für legitim?

Viele Grüße, T. S.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr S.,

besten Dank für die Nachfrage.

Ihre zentrale Frage, ob unvergütete Langzeitpraktika legitim seien, kann ich persönlich aber auch mit Blick auf die rechtlichen Regelung eindeutig beantworten: Nein, ich finde unbezahlte Langzeitpraktika weder gut, noch halte ich sie für legitim. Praktika sind zwar erstmal grundsätzlich vom allgemeinen Mindestlohn ausgenommen, weil sie grundsätzlich kein gewöhnliches Arbeitsverhältnis darstellen. Diese Ausnahme gilt allerdings nur bis zu einer maximalen Praktikumsdauer von 3 Monaten. Insofern fallen Langzeitpraktika unter den gesetzlichen Mindestlohn. Unabhängig davon hat jeder Praktikant einen Anspruch auf eine schriftliche Fixierung seines Arbeitsverhältnisses.

Einen pauschalen Mindestlohn für sämtliche Praktika sehe ich kritisch. Damit würden im Ergebnis vermutlich viele Praktikantenstellen gestrichen werden, die z.B. in den Geisteswissenschaften, die grundsätzlich keine Pflichtpraktika kennen, oft eine wichtige Brücke in den regulären Arbeitsmarkt bilden. Gleichzeitig sollen bezahlte Praktika auch nicht dazu führen, dass junge Menschen ihre eigentliche Ausbildung vernachlässigen. Natürlich sollte Leistung belohnt werden. Gerade im Bereich Praktika sollte der Gesetzgeber aber sehr vorsichtig mit pauschalen Regelungen sein. Denn es gibt zahlreiche unterschiedliche Konstellationen vom Pflichtpraktikum, über das Volontariat, Referendariat, Schülerpraktikum, Trainee-Programme u.v.m. Allzu strikte und pauschale Regelungen bergen immer auch die Gefahr, die wichtige Brückenfunktion von Praktika in den Arbeitsmarkt einzuschränken. Damit würde man genau das Gegenteil dessen erreichen, was das zentrale Ziel eines jeden Praktika ist: Den Einstieg in ein angemessen bezahltes reguläres Arbeitsverhältnis erleichtern.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz MdB

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