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Andrea Lindholz
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Frage von Thomas H. •

Frage an Andrea Lindholz von Thomas H. bezüglich Innere Sicherheit

Guten Tag Frau Lindholz,

Ich wurde vom Vorsitzen des Ausschusse für die Angelegenheiten der Europäischen Union an Sie verwiesen und hoffe, dass ich bei Ihnen für dieses Thema an der Richtigen Stelle bin.
Wie zunächst im ORF (s. https://fm4.orf.at/stories/3008930/ ) und in der Folge andere Medien berichten, wurde unter der deutschen Ratspräsidentschaft ein Entwurf für einen Ratsbeschluss für die nächste Tagung der Innen- und Justizminister erarbeitet, der Betreiber von Plattformen, die verschlüsselte Kommunikation ermöglichen wie z. B. WhatsApp und Signal verpflichtet werden sollen, „Generalschlüssel“ zu anzulegen und zu hinterlegen, damit Sicherheitsbehörden in der Lage sind, jegliche verschlüsselte Kommunikation auf den betreffenden Plattformen zu entschlüsseln. Dies wäre nach den im Entwurf skizzierten Lösungsansatz ohne Kenntnis der betroffenen Kommunikationspartner oder Plattformbetreiber möglich. Ich bin selbst als Software-Entwickler tätig und daher habe ich zu dem Vorschlag folgende Fragen:
- Wie ist hierzu der Diskusionsstand im Innenausschuss?
- Halten Sie die vorgeschlagene Hinterlegung von Generalschlüsseln für richtig?
- Wie kann bei einem solchen Vorgehen aus Ihrer Sicht sichergestellt werden, dass diese Schlüssel innerhalb der Behörden nur zu den gesetzlich vorgesehenen Zwecken genutzt wird (Kontrolle?) und dass diese Schlüssel nicht in unautorisierte Hände gelangen?
- Wie kann verhindert werden, dass auch autoritäre Regime die Hersteller zur Herausgabe solcher Schlüssel zwingen?
Im Voraus Besten Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße
T. H.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hansen,

der Ausschuss für Inneres und Heimat beschäftigt sich mit offiziellen Dokumenten der Europäischen Union. Das von Ihnen verlinkte Dokument scheint einen Arbeitsentwurf darzustellen und auf den 06. November datiert zu sein. Der Ausschuss kann sich noch nicht damit befassen, da seither weder eine ordentliche Ausschusssitzung stattgefunden hat noch ein entsprechender Beschluss des Rates erfolgt ist. Eine inhaltliche Aussage zu diesem Papier ist daher nicht zielführend, auch weil sich die Authentizität dieses Dokument vorerst nicht bestätigen.

Grundsätzlich möchte ich Folgendes anmerken. Die von Ihnen kolportierte Befürchtung, die deutsche Ratspräsidentschaft würde eine Art Generalschlüssel zur Massenüberwachung digitaler Kommunikation vorbereiten, halte ich in rechtlicher und technischer Hinsicht für vollkommen unbegründet. Richtig ist, dass wir im digitalen Zeitalter dafür sorgen müssen, dass der Rechtsstaat auch im digitalen Raum geltendes Recht effektiv durchsetzen muss. Im Kampf gegen Organisierte Kriminalität, Terrorismus oder Kinderpornographie sind moderne Ermittlungsbefugnisse unabdingbar. Es ist nicht akzeptabel, dass Täter, die via Messenger kommunizieren nichts zu befürchten haben, weil die Behörden nur dann gegen Verdächtige wirksam ermitteln können, wenn sie via SMS oder Festnetz kommunizieren. Selbstverständlich müssen die Grundrechte bei solchen Ermittlungen gewahrt bleiben. Dafür gibt es in der EU eine unabhängige Justiz, die sehr genau über die Grundrechte wacht. Letztendlich braucht es eine gesunde rechtsstaatliche Balance zwischen Datenschutz und Sicherheit. Gerade auch mit Blick auf die bereits sehr umfangreiche und weiter wachsende parlamentarische und richterliche Kontrolle der deutschen Sicherheitsbehörden halte ich Befürchtungen, es solle unzulässige Überwachungsmöglichkeiten geben, für reichlich überzogen. Wir müssen den Rechtsstaat auch im digitalen Raum durchsetzen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz MdB
Vorsitzende des Ausschusses für Inneres und Heimat

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