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Andrea Lindholz
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Frage von Kevin M. •

Frage an Andrea Lindholz von Kevin M. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte

das Thema Cannabis-Legalisierung ist momentan im vollem Gange. Jedoch bezieht sich meine Frage nicht auf die Legalisierung, sondern auf das Problem mit dem Führerschein.

Zurzeit sieht das Gesetzt keine andere Möglichkeit, als den Führerschein zu entziehen, obwohl der letzte Cannabiskonsum bereits mehrere Wochen zurückliegen kann und man somit keinerlei berauschende Wirkung verspürt. Dennoch liegt oftmals der Grenzwert über den verbotenen 1 ng/ml. Wie stehen Sie zu dieser Thematik? Haben Sie gewisse Pläne/Anreize diesen Grenzwert zu erhöhen? Bzw. haben Sie hierzu andere Lösungen in Sicht?

Viele Erwachsene Personen sind auf ihren Führerschein angewiesen und möchten dennoch gerne an einem schönen Wochenendtag einen Joint rauchen, genauso wie andere das mit einer Flasche Bier machen. Auch hört man sehr oft, dass Menschen beispielsweise aus einem Holland Urlaub angehalten werden und THC-Abbauprodukte im Blut haben und somit um ihren Führerschein bangen müssen, obwohl diese komplett nüchtern wieder nach Hause gefahren sind.

Ich freue mich auf eine Antwort von Ihnen
Liebe Grüße, Müller

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Müller,

in diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. April 2019 verweisen, in dem höchstrichterlich klargestellt wurde: ".. einem gelegentlichen Konsumenten von Cannabis, der erstmals unter einer seine Fahrsicherheit möglicherweise beeinträchtigenden Wirkung von Cannabis ein Kraftfahrzeug geführt hat, darf die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel nicht ohne weitere Aufklärung von fehlender Fahreignung ausgehen und ihm unmittelbar die Fahrerlaubnis entziehen....”

Mit dieser Entscheidung bestätigte das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahr 2017, in dem ausdrücklich klargestellt wurde, dass einem gelegentlichen Cannabiskonsumenten nicht ohne Weiteres der Führerschein entzogen werden darf.

Insofern ist der von Ihnen befürchtete Automatismus zwischen Grenzwertüberschreitung-Führerscheinentzug nicht gegeben. Im Übrigen wird man bei einem Konsum, der wochenlang zurückliegt, den von Ihnen genannten Grenzwert wohl kaum noch feststellbar überschreiten.

Insgesamt denke ich, dass die Regelungen auch im Hinblick auf die Ahndung von Alkohol im Straßenverkehr ausgewogen sind. Grundsätzlich muss gelten, dass sich niemand weder nach Cannabis- noch Alkoholkonsum hinter das Steuer setzen sollte. Gleiches gilt natürlich auch für sonstige Drogen. Denn die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer hat absolute Priorität.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz MdB

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