Frage an Andrea Lindholz von Stefan R. bezüglich digitale Infrastruktur
Sehr geehrte Frau Lindholz,
Besten Dank für Ihre rasche Antwort.
Wie kann es aber angehen, dass Sie unsere Grenzwerte als "streng" und den aktuellen Erkenntnissen entsprechend einordnen, nachdem diese zu den weltweit höchsten (tolerantesten) Werten gehören, medizinische Studien Auswirkungen weit unterhalb dieser Werte festgestellt haben und die Bundesregierung festgestellt hat: „Bei der Ableitung der geltenden Grenzwerte, die die Grundlage der Standortbescheinigung bilden, hat das Vorsorgeprinzip keine Berücksichtigung gefunden.“ (Bundesdrucksache 14/7958, S.14 und 18). Waren Sie hierüber möglicherweise nicht informiert?
Auch darf ich Sie ferner fragen, wie ich Sie verstehen kann, wenn Sie schreiben, Krankenhäuser, Schulen und Unternehmen seien immer abhängiger vom Mobilfunk, obwohl diese doch allesamt gute Festnetzanschlüsse besitzen und demnach auch beliebig ihre internen Versorgungsnetze errichten? Sollen Ihrer Ansicht nach die Glasfaser-Anschlüsse künftig durch das Mobilnetz abgelöst werden, obwohl sie dem Mobilfunk weit überlegen sind bezüglich Bandbreite, Zuverlässigkeit, Abhörsicherheit und Gesundheitsvorsorge?
Darf ich deshalb auch meine Frage Sie wiederholen, ob Sie Gemeinden, über ihre Mitbestimmung beim Standort von Funkmasten hinausgehend, nicht auch eine Bewerbungsmöglichkeit als "Weiße Zone" einräumen wollen, wenn dies demokratisch beschossen wurde und die Festnetz- sowie mobile Notrufversorgung (Telefon-Bandbreite) sichergestellt ist?
Ebenso meine Frage, ob man inzwischen das Wertsteigerungs-Potenzial solchen weißen Zonen ahnt, nachdem sie absehbar immer rarer werden?
Sehr geehrter Herr Reich,
die von Ihnen zitierte Drucksache stammt aus dem Jahr 2001 und die darin enthaltenen Aussagen sind insofern völlig veraltet. Wenn Sie aktuell Informationen suchen, empfehle ich Ihnen u.a. ein Besuch auf der Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz:
Bei der 5G Technologie geht es eben nicht nur um reinen Mobilfunk, sondern um die Echtzeitübertragung größerer Datenmengen, die in vielerlei Hinsicht unseren Alltag verändern werden. Hier würde ich Ihnen empfehlen sich einfach mal mit dem neuesten Stand von Technik und Forschung auseinanderzusetzen. Ein Beispiel ist die Medizintechnik:
Ihre Behauptung, Deutschland habe die international höchsten bzw. bedenklichsten Grenzwerte halte ich für nicht haltbar, da sich die Bundesregierung ausdrücklich an internationalen Standards orientiert. Die in Deutschland geltenden Grenzwerte entsprechen insofern dem internationalen Stand von Wissenschaft und Forschung. So schreibt die Bundesregierung in einer aktuellen Antwort vom 31. März 2020: "Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Grenzwerte für elektromagnetische Felder aus den jeweils aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen über Risiken und Wirkungen dieser Felder so abgeleitet werden sollten, dass die nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen sicher vermieden werden. Dabei werden durch die Nutzung großer Sicherheits- und Reduktionsfaktoren gegenüber nachgewiesenen Wirkungen alle Bevölkerungsgruppen geschützt. Dieses Vorgehen ist im Einklang mit den Empfehlungen nationaler und internationale Gremien und wissenschaftlicher Organisationen wie der ICNIRP, der WHO oder der SSK. Die Grenzwerte gelten überdies für hochfrequente Felder an allen Orten im Einwirkungsbereich einer Hochfrequenzanlage, die zum dauerhaften oder vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Sie sind bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung und unter Berücksichtigung von Immissionen durch andere ortsfeste Hochfrequenzanlagen (sowie bestimmte Niederfrequenzanlagen, was in der Praxis regelmäßig nicht relevant ist) einzuhalten. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Grenzwerte in der Realität an öffentlich zugänglichen Orten regelmäßig nur zu einem sehr geringen Teil ausgenutzt werden. Unabhängig davon wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass die Felder bei neuen funkbasierten Anwendungen soweit wie technisch möglich minimiert werden. Dies dient insbesondere dem Zweck, dass auch für weitere neu entwickelte innovative Anwendungen, die auf funkbasierter Kommunikation beruhen, die Möglichkeit der Einführung verbleibt, ohne dass es zu einer Überschreitung der Grenzwerte kommt. Ein solches Vorgehen sichert die Innovationsoffenheit und bezweckt damit eine erfolgreiche Gestaltung der Digitalisierung." http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/184/1918445.pdf
Im Übrigen möchte ich nochmal auf meine erste Antwort verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Lindholz MdB
Vorsitzende des Ausschusses für Inneres und Heimat