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Andrea Lindholz
CSU
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Frage von Helge F. •

Frage an Andrea Lindholz von Helge F. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Buchholz,
am 19.Juni kam das Selbstbestimmungsgesetz in 1. Lesung in den Bundestag. Da ich die Mutter eines jungen transsexuellen Mannes aus dem Kreis Warendorf bin, interessiert mich diese Sache sehr. Besonders weil es jetzt das zuständige Standesamt abgelehnt hat, seine Erklärung gemäß Paragraf 45b PstG zur Namensänderung und Geschlechtseintrag im Personenstandsregister anzunehmen. Die Haltung des Standesamtes ist zurückzuführen auf ein Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom letzten Jahr, das eine Welle von Prozessen ausgelöst hat. Ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist anhängig. Ich würde gerne wissen, wie Sie persönlich zu der Sachlage stehen? Sind Sie der gleichen Meinung, wie das von Ihrem Parteikollegen geführte Ministerium? Oder sollten nicht alle Menschen vor Gesetz gleich behandelt werden? Wie würden Sie sich entscheiden, wenn es im Bundestag zu einer persönlichen Abstimmung kommt? Als Mutter eines Betroffenen kann ich Ihnen versichern, wie schwer die Lebenssituation von Transgendern ist und da tut es noch mehr weh, wenn die eigene Regierung einem solche Steine in den Weg räumt.
Ich bedanke mich im Vorraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte(r) Herr oder Frau Fioravanti,

mein Name lautet Andrea Lindholz, nicht Buchholz.

Den Umstand, dass Sie sich selbst als Helge Fioravanti aus dem italienischen Ort Giarre vorstellen, aber gleichzeitig Mutter eines transsexuellen Kindes in Deutschland sein wollen, nehme ich zur Kenntnis.

Grundsätzlich haben wir bereits bei der Entscheidung zum sog. Dritten Geschlecht im Bundestag übereinstimmend festgestellt, dass das Transsexuellengesetz überarbeitungsbedürftig ist. Allerdings sollte man gerade bei einem so sensiblen Thema, das gleichzeitig große ordnungspolitische Bedeutung hat, sehr sorgfältig vorgehen. Die vorliegenden Gesetzentwürfe werden wir beraten, allerdings erscheinen sie mir reichlich unausgeglichen. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, es sei ein berechtigtes Anliegen des Gesetzgebers, das Auseinanderfallen von rechtlichem und empfundenem Geschlecht zu vermeiden. Es sagt auch, dass der Gesetzgeber das Recht habe, objektivierte Kriterien für den Nachweis festzulegen. Das Bundesverfassungsgericht legt Wert auf die Validität und die Beweiskraft der Personenstandsregister, der einzigen derartigen Register in Deutschland, die Beweiskraft haben. Es ist bezeichnend, dass die Grünen jetzt vorschnell einen Gesetzentwurf vorlegen, obwohl oder weil gerade erst ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht eröffnet wurde und ein Urteil in dieser Sache noch nicht gesprochen wurde. Das erweckt auf den ersten Blick den Anschein von Aktionismus und entspricht nicht meiner Auffassung von sorgfältiger Rechtspflege. Ich bin der Meinung, gerade bei solchen sensiblen Themen Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz

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