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Andrea Lindholz
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Frage von Renate M. •

Frage an Andrea Lindholz von Renate M. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau Lindholz!
Vorgestern kam die Meldung, dass es aufgrund gefährlicher Magnetfelder des Bahnverkehrs in der Hafencity am Löhsepark kein Wohnungsbauprojekt geben wird. Hamburg gehe "auf Nummer sicher" bei Elektrosmog. Zu der auch dort geplanten Schule meldete sich Schulsenator Ties Rabe zu Wort: "Zu einer guten Schule gehört ein gesundes Lernumfeld." Wie Ihnen vielleicht bekannt sein wird, zählt zu Elektrosmog auch die Hochfrequenzstrahlung wie z.B. von Mobilfunksendemasten, WLAN usw. Deshalb habe ich 2 Fragen an Sie: 1.Sind Sie der Meinung, dass dauerstrahlende, nicht abschaltbare WLAN-Router in allen Klassenräumen an allen hamburger weiterführenden Schulen keine Gesundheitsgefahr für Kinder und Schulpersonal darstellen? 2.Ist die Einführung von 5G in der Hafencity (Hamburg Modellregion! für 5G) ohne Technikfolgenabschätzung und ohne Einhaltung des Vorsorgeprinzips für Sie kein Gesundheitsrisiko für die sich dort aufhaltenden Menschen?
Mit freundlichen Grüßen
R. M.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Meyer,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Zunächst sei mir der Hinweis erlaubt, dass die Ausgestaltung von Klassenräumen, ebenso wie die Ausgestaltung der Hafencity in Hamburg nicht in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Die richtigen Ansprechpartner wären die Abgeordneten und die zuständigen Senatoren der Stadt Hamburg. Als Bundestagsabgeordnete kann ich mich daher nur grundsätzlich äußern.

Für den Ausbau des neuen Mobilfunkstandart 5G werden in Deutschland zu Beginn Frequenzen genutzt, die auch heute schon in den Mobilfunknetzen der dritten (3G) und vierten (LTE/4G) Generation zum Einsatz kommen. Diese sind dementsprechend sehr gut erforscht und haben, bei Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte, keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen auf die Gesundheit. Auf die Einhaltung der Grenzwerte achtet das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und sorgt unter anderem durch Auflagen bei den Funkmaststandorten dafür, dass die entsprechenden Grenzwerte eingehalten werden. Da ich keine Strahlenwissenschaftlerin bin, muss ich mich auf die Expertise der Sachverständigen verlassen, insbesondere die des BfS.

In späteren Ausbaustufen werden andere Frequenzbereiche genutzt, zu denen zum jetzigen Zeitpunkt noch relativ wenig Forschungsergebnisse vorliegen. Das Bundesamt für Strahlenschutz arbeitet jedoch intensiv an entsprechenden Studien, so dass sich die Forschungslage in den kommenden Monaten signifikant verbessern wird. Es ist davon auszugehen, dass sich durch die Einführung von 5G zwar die Anzahl der Mobilfunkstandorte erhöhen wird, jedoch jeder Mast eine geringere Sendeleistung erbringen wird als heute.

Grundsätzlich rät das BfS seit jeher zu einem bewussten Umgang mit Handystrahlung. Die Strahlenbelastung vor allem in unmittelbarer Nähe des Mobilfunkgerätes kann z.B. durch die Nutzung von Freisprechanlagen und die nächtliche Aktivierung des Flugmodus gesenkt werden. Ebenso sollte bei einer Neuanschaffung auf ein Strahlungsarmes Gerät geachtet werden. Ausschlaggebend hierfür ist der sog. SAR Wert, der in folgender Liste abgerufen werden kann: https://www.bfs.de/SiteGlobals/Forms/Suche/BfS/DE/SARsuche_Formular.html

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz MdB
Vorsitzende des Ausschusses für Inneres und Heimat

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