Frage an Andrea Lindholz von Juergen E. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Lindholz.
Sie arbeiten im Ausschuss fuer Inneres und Heimat. Dazu gehört nach meinem Verständnis auch die illegale Migration nach Deutschland. Anmerkung von mir: Die CDU/CSU verliert bei allen Wahlen der letzten 3 Jahren erheblich an Wählerstimmen. Für mich ist einer der Gruende, das nichts gegen illegale Migration getan wird.
Meine Fragen an Sie
a) Die Welt berichtet heute das 40% der überprüften Flüchtlinge ein falsches Alter angeben
https://www.welt.de/politik/deutschland/article200417362/Studie-von-Rechtsmedizinern-40-Prozent-der-ueberprueften-Fluechtlinge-gaben-falsches-Alter-an.html
Wie ist die Zahl fuer Deutschland?
b) Wie überprüft der Bund Altersangaben von Migranten die sich als Minderjährig einordnen? Und was passiert mit Migranten die Lügen. Werden die sofort das Landes verwiesen?
c) Wie hoch ist die Zahl der Falschangaben von Minderjährigen in Deutschland
d) Was kostet mich als Steuerzahler minderjährige Migranten in Deutschland. In Hessen kostet solch ein Migrant pro Monat ca 8500 Euro. Das ist mehr als ein Top Ingenieur in meinem deutschen Unternehmen mit 40 Std Arbeit verdient. s. Rede A Gauland im Bundestag https://www.youtube.com/watch?v=SmVAdChRq0o Ab Minute 2:40
e) Wie führen Sie als Verantwortliche diese Menschen wieder mit ihren Familien in ihren Heimatländern zusammen? D.h. wie lange sind diese durschschnittl in Deutschland bis sie in ihre Heimatländer ausreisen?
Sehr geehrter Herr Engert,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Die CSU wirbt seit Jahren für eine bundeseinheitliche Regelung zur systematischen Altersfeststellungen bei vermeintlich minderjährigen Asylbewerbern, deren Minderjährigkeit nicht offensichtlich ist. Nachdem die SPD lange blockiert hat, konnten wir uns zumindest darauf einigen, dass die Altersfeststellung künftig zentral in den sog. AnkER-Zentren oder wirkungsgleichen Einrichtungen erfolgen soll. In diesen Zentren bündeln sämtliche relevante Behörden von Bund und Ländern ihre Kompetenzen, um dort nicht nur die Identitätsprüfungen, sondern auch die Altersfeststellung zentral durchzuführen. Konkret ist vorgesehen, dass das örtlich zuständige Jugendamt in enger Abstimmung mit dem BAMF die Altersfeststellung übernimmt. Letztendlich bleibt die Betreuung und die Überprüfung der unbegleiteten Minderjährigen aber weiterhin Aufgabe der Länder. Belastbare Zahlen für das gesamte Bundesgebiet zu den Falschangaben liegen mir bislang nicht vor. Ich plädiere weiterhin dafür, diese zu erheben und die Altersfeststellung bundeseinheitlich zu regeln und systematisch sicherzustellen. Missbrauch ist in keinem Fall zu akzeptieren.
Die Betreuung eines minderjährigen Asylbewerbers durch die deutsche Jugendhilfe ist, wie jede Betreuung von Jugendlichen außerhalb des Elternhauses sehr kostenintensiv, wobei die Personalkosten für die Betreuung der zentrale Faktor sind. Dennoch ist es auch bei Jugendlichen aus dem Bereich der Asylbewerber sinnvoll es bei einer Betreuung durch die Jugendhilfe zu belassen.
Grundsätzlich sind alle Asylbewerber zur wahrheitsgetreuen Mitwirkung im Asylverfahren verpflichtet. Asylbewerber die ihre Identität verschleiern, falsche Angaben machen oder die Mitwirkung im Verfahren verweigern, werden dank des im August in Kraft getretenen Geordnete-Rückkehr-Gesetzes einen Aufenthaltsstatus unterhalb der Duldung für Ausreisepflichtige. Sie dürfen weder arbeiten, noch eine Ausbildung beginnen, sie müssen mit empfindlichen Leistungskürzungen, der dauerhaften Unterbringung in Anker-Zentren und ultimativ mit der Ingewahrsamnahme und der Abschiebung rechnen. Am Ende kommt es dabei jedoch auch immer auf die Rücknahmebereitschaft des Herkunftslandes an.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Lindholz MdB