Frage an Andrea Lindholz von Hubert Z. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Lindholz,
die AFD hat sich in der Transplantationsdebatte für gesetzliche Änderungen ausgesprochen, insbesondere was die Qualifikation des Personals, die Effizienz der Strukturen und die Transparenz des gesamten Handlungs- und Prozessablaufs etc. betrifft.
Die SZ berichtet am 18.02.2014 von einem Mitarbeiter eines Konsiliarteams, der schon im Jahr 2004 festgestellt hatte, wie häufig Ärzte Menschen fälschlicherweise für tot erklären. In rund 30 Prozent der Fälle konnte ein Zweitgutachter zur Hirntodfeststellung, die Diagnose seiner Kollegen nicht bestätigen.
Weiter wird berichtet, dass in deutschen Krankenhäusern Patienten oft fälschlicherweise für Hirntod erklärt werden. DSO-Mitarbeiter nehmen die falsche Diagnostik einfach hin und leiten die Organspende ein", sagte ein Insider der SZ. Eine frühere DSO-Mitarbeiterin bestätigt dies: "Den Mut, sich mit den Fachärzten anzulegen, haben die wenigsten", sagt sie. Laut dem Artikel wurden in mehreren der SZ vorliegenden Fällen der Hirntod bestimmt, obwohl die Patienten gerade erst mit starken Schmerzmitteln wie Sufentanil oder Propofol betäubt worden waren. Diese müssen aber zum Beispiel bei der Diagnose zwingend ausgeschlossen sein.
Die Ausbildung der Ärzte hat ein starkes Qualitätsdefizit", sagt der Transplantationschirurg Gundolf Gubernatis, der früher geschäftsführender Arzt der DSO war. Dabei sei die Verlässlichkeit doch unabdingbar: "Tot oder nicht tot - keine andere Feststellung in der Medizin verlangt doch so viel Genauigkeit", sagt er.
https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/falsche-todesdiagnosen-in-krankenhaeusern-aerzte-erklaeren-patienten-oft-faelschlich-fuer-hirntot-1.1891373
Wurden Konsequenzen im strafrechtlichen Bereich aus den Schilderungen abgeleitet?
Sind die Forderungen der AFD geeignet, dieses jegliches Vertrauen in die Transplantationsmedizin zerstörende Gebahren, zu beenden?
Wurden die Forderungen der AFD (s.o.) als Gesetz beschlossen, falls nein, warum nicht?
Sehr geehrter Herr Z.,
unser Strafrecht ist bereits sehr scharf, wenn es um schwere Verbrechen geht, wie Sie sie hier andeuten. Am Ende ist es eine Frage, ob ein gerichtsfester Nachweis erbracht werden kann. Zeitungsartikel und Berichte von angeblichen "Insidern" reichen in unserem Rechtsstaat aus gutem Grund für eine Beweisführung nicht aus. Dafür braucht es z.B. belastbare Zeugenaussagen und v.a. eine entsprechende Anzeige.
Die AfD hat m.A.n. bislang keine Vorschläge gemacht, die geeignet sind, um das Thema Organtransplantation in Deutschland konstruktiv voran zu bringen. Im Übrigen ist der Fraktionszwang beim Thema Organspende aufgehoben. Es liegen interfraktionelle Anträge vor, von denen ich den Vorschlag von Gesundheitsminister Spahn der "doppelten Widerspruchslösung" favorisiere. Der Vorschlag sieht vor, dass alle Personen ab 18 Jahren ausführlich informiert werden. Wer anschließend nicht widerspricht, wird als Spender in einem bundesweiten Register registriert. Den Eintrag können die Betroffenen jederzeit selbst erstellen, bearbeiten und löschen. Im Zweifel sollen Angehörige über eine Organspende entscheiden können, wenn sie glaubhaft machen, dass der Betroffene kein Spender sein wollte. Es gibt dadurch also die doppelte Möglichkeit zum Widerspruch. Damit ist in meinen Augen ein guter Ausgleich gefunden. Es ist zumutbar, dass sich jeder einmal in seinem Leben mit diesem schwerwiegenden Thema auseinandersetzt und für sich eine freie Entscheidung trifft.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Lindholz MdB
Vorsitzende des Ausschusses für Inneres und Heimat