Frage an Andrea Lindholz von Leander S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Lindholz,
wann wird endlich die doppelte Beitragsveranlagung für Betriebsrenten bzw. Direktversicherungen abgeschafft? Das wurde vor der letzten Bundestagswahl versprochen. Frau Merkel sollte endlich ihren Widerstand aufgeben. Bitte um Antwort.
Vielen Dank
L. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die erwähnte Problematik mit der Doppelverbeitragung für Betriebsrenten bzw. Direktversicherungen ist mir hinreichend bekannt. Ich stand und stehe dazu mit einer Vielzahl von Betroffenen in Kontakt und kann daher Ihren Unmut nachvollziehen.
Die Anwendung des vollen allgemeinen Beitragssatzes auf Betriebsrenten und Versorgungsbezüge sowohl für Pflichtversicherte als auch für freiwillig versicherte Rentner ist bei der Einführung 2004 damit begründet worden, dass die eigenen Beitragszahlungen der Rentner heute nur noch gut 40 Prozent ihrer Leistungsausgaben in der Krankenversicherung abdeckten. Im Jahr 1973 seien die Leistungsaufwendungen der Krankenkassen für Rentner in den alten Ländern noch zu rund 72 Prozent durch die für sie gezahlten Beiträge gedeckt worden. Um die Belastung der erwerbstätigen Beitragszahler nicht noch stärker ansteigen zu lassen und die Lohnnebenkosten zu senken, sei es erforderlich gewesen, die Rentner wieder verstärkt an der Finanzierung ihrer Leistungsausgaben zu beteiligen. Zudem sind Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten seit jeher alleine vom Versicherten zu tragen. Damit soll die Bereitschaft des Arbeitgebers erhalten und gefördert werden, sich freiwillig am Aufbau einer Betriebsrente mit eigenen finanziellen Aufwendungen zu beteiligen.
Da dies jedoch im Ergebnis als „ungerecht“ betrachtet wird, weil der Arbeitgeber sich in der Ansparphase Beiträge zur Sozialversicherung erspart, haben wir in der letzten Legislaturperiode das Gesetz insoweit geändert, als der Arbeitgeber in Zukunft die ersparten Beträge in die Betriebsrentenkasse zusätzlich einzahlen muss. Damit erhöht sich später der Auszahlungsbetrag an den Arbeitnehmer und kompensiert so die volle Zahlung des Krankenversicherungsbeitrages in den späteren Jahren. Leider gilt das nur für neue Verträge sowie diejenigen Altverträge, die noch laufen und noch nicht ausgezahlt werden.
In den zurückliegenden Koalitionsverhandlungen habe ich mich bei den zuständigen Fachkollegen gemeinsam mit anderen auch dafür eingesetzt, hier in einigen Punkten Abhilfe zu schaffen. Allerdings konnte in den Verhandlungen in diesem Punkt leider keine Einigung zwischen CDU/CSU und SPD erzielt werden. Ich hätte mir hier mehr gewünscht und hoffe deshalb sehr, dass man ggf. außerhalb des Koalitionsvertrages zu einer Lösung kommt. Die aktuellen - nach wie vor andauernden - Diskussionen innerhalb der Bundesregierung zeigen, dass das Thema nach wie vor auf der Agenda steht.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Lindholz MdB